
Am Montag, den 28. April 2025, steht das Team der Stadt Nienburg/Weser den Wahlberechtigten für die Seniorenbeiratswahl zur Verfügung. Die Wahl findet an verschiedenen Standorten zwischen 9.00 und 16.30 Uhr statt. Im Stadtteilhaus Nordertor, Verdener Landstraße 69, können Bürgerinnen und Bürger von 9.00 bis 11.00 Uhr ihre Stimmen abgeben. Anschließend öffnet Sprotte e.V. am Lehmwandlungsweg 36-40 von 11.30 bis 13.30 Uhr. Den letzten Standort, „Vogelers Treff“, an der Verdener Landstraße 236, können Wähler von 14.30 bis 16.30 Uhr aufsuchen. Wichtig ist, dass ein Personalausweis mitgebracht werden muss.
Ab Donnerstag, dem 24. April 2025, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen abzuholen oder anzufordern. Für weitere Informationen zu den Briefwahlunterlagen stehen die Kontaktdaten von Frau Nauenburg zur Verfügung: telefonisch unter 05021-87409 sowie per E-Mail an s.nauenburg@nienburg.de. Das Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer 125, wird ebenfalls als Anlaufstelle dienen. Die Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 8-13 Uhr gegeben.
Wichtige Fristen und Wahlinformationen
Die regulären Wahlbüros öffnen am Mittwoch, 7. Mai 2025, und am Samstag, 10. Mai 2025, jeweils von 8-13 Uhr im Las-Cruces-Zimmer des Rathauses Nienburg/Weser. Auch hier ist der Personalausweis erforderlich. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Seniorenbeirat werden nach dem Bewerbungsende am 23. April 2025 in der lokalen Presse sowie auf der Webseite der Stadt Nienburg vorgestellt. Weitere Informationen zur Wahl sind auf der Webseite www.nienburg.de/seniorenbeirat zu finden.
Zusätzlich ist für die wahlberechtigten Unionsbürger in Deutschland wichtig zu wissen, dass sie zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden und ihren (Haupt-)Wohnsitz mindestens drei Monate vor der Wahl im Wahlgebiet haben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, doch steht es den Bürgern frei, bis zum 20. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung zu stellen, falls dies nicht von Amts wegen geschieht, wie Nienburg.de berichtet.