DeutschlandFeuerwehr

Osterfeuer-Wahnsinn: Absage in Würgassen löst Diskussion aus!

Die Vorbereitungen für das traditionelle Osterfeuer laufen in vielen Regionen auf Hochtouren, stehen jedoch in einigen Fällen unter einem schlechten Stern. So wurde in Würgassen, einem Ortsteil von Beverungen, das Osterfeuer kurzfristig abgesagt. Das Organisationsteam bedauert diese Entscheidung, da die aktuellen Bedingungen kein sicheres Anzünden des Feuers ermöglichen. Alexander Bönning, der Leiter der Presse- und Medienarbeit der Feuerwehr Beverungen, äußerte, dass aufgrund der Nähe von Busch- und Strauchwerk zum vorgesehenen Feuerplatz ein hohes Risiko für Brände besteht. Ein Nachholtermin für das abgesagte Osterfeuer in Würgassen ist nicht geplant, jedoch sollen die in Würgassen gesammelten Tannenbäume am Ostersonntag in Beverungen verwendet werden.

Erfreulicherweise schätzt Bönning die Brandgefahr für das Osterfeuer in Beverungen am Sonntag, dem 20. April, als gering ein. Der Waldbrandgefahrenindex im Kreis Höxter liegt derzeit auf Stufe 1 von 5. In der zweiten Aprilwoche stieg dieser Index an der Messstation Warburg von Stufe 2 auf Stufe 3, sank jedoch in der Woche vor Ostern wieder auf Stufe 1. Bislang sind keine weiteren Absagen von Osterfeuern im Kreis Höxter bekannt.

Umstrittene Tradition der Osterfeuer

Die Diskussion um die Osterfeuer wird jedoch nicht nur in Beverungen geführt. In anderen Regionen, wie zum Beispiel Brandenburg, sind Dutzende Osterfeuer für das kommende Fest geplant. Die dortigen Kommunen müssen allerdings die Waldbrandrisiken sowie die aktuellen Windverhältnisse berücksichtigen. Der Feuerwehrverband kritisiert pauschale Verbote als unangemessen, warnt jedoch vor den Gefahren, die durch die anhaltende Trockenheit entstehen können. Der März zählt zu den trockensten Monaten in Deutschland, und auch die ersten Tage im April brachten keinen nennenswerten Regen.

In Brandenburg müssen öffentliche Osterfeuer von den Ordnungsbehörden genehmigt werden. Im Jahr 2019 beispielsweise wurden viele Osterfeuer in Ostdeutschland wegen akuter Waldbrandgefahr abgesagt. Kommunen wie Lübbenau und Rheinberg haben das Abbrennen von Feuer bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 komplett verboten. Private Feuer im Garten dürfen bis zu einer Größe von 1×1 Meter angezündet werden, solange ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Zudem mahnt der Nabu, dass früh aufgeschichtete Holzhaufen eine Gefahr für Kleintiere darstellen können. Holz sollte idealerweise am Tag des Anzündens umgeschichtet werden, um Tiere zu schützen.