
Am 16. April 2025 informierte eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, die sich auf Kryptowährungen spezialisiert hat, über verschiedene Strategien zur Steueroptimierung für private Anleger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ermöglichen es den Investoren, unter bestimmten Voraussetzungen von steuerfreien Gewinnen durch Krypto-Assets zu profitieren, wie anwalt.de berichtete.
Ein zentraler Aspekt dieser Tipps ist die Nutzung der Haltefrist. Krypto-Assets wie Bitcoin und Ethereum müssen mindestens 12 Monate gehalten werden, um anschließend steuerfrei verkauft werden zu können (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Zudem gilt der Tausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen als Veräußerung und hat eine neue Anschaffungshistorie zur Folge. Anleger sollten ihre Altbestände von neuen Käufen trennen und ihre Transaktionen sorgfältig dokumentieren.
Wichtige Steuerfreibeträge und Verlustverrechnung
Die im Jahr 2024 eingeführte Freigrenze von 1.000 Euro für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sorgt ebenfalls für Entlastungen. Gewinne, die unter diesem Betrag bleiben, sind steuerfrei. Übersteigt der Gewinn jedoch diesen Freibetrag, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Ehegatten haben die Möglichkeit, die Freigrenze separat zu nutzen.
Darüber hinaus können Verluste aus Krypto-Verkäufen mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, vorausgesetzt, sie sind lückenlos dokumentiert. Während steuerfreie Gewinne nicht angegeben werden müssen, empfiehlt es sich, eine gute Dokumentation zu führen. Diese ist wichtig für Nachweise gegenüber dem Finanzamt, weshalb regelmäßige Exportierungen von Transaktionsberichten ratsam sind.
Eine weitere Empfehlung ist die Trennung von Privat- und Betriebsvermögen, da Erträge aus Staking, Mining, Lending und Airdrops der Einkommensteuer unterliegen. Damit sollten private Wallets und betriebliche Aktivitäten klar voneinander getrennt werden. Eine aktive Planung der Krypto-Investitionen kann helfen, Steuern zu sparen.
Parallel zu diesen Tipps wurde am 6. März 2025 ein neues Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht, das die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland präzisiert und aktualisiert. Dieses Schreiben ersetzt das vorherige Dokument aus dem Mai 2022 und bringt wesentliche Änderungen mit sich, wie tax-sparrow.de berichtete.
Ein wichtiger Punkt ist die Beibehaltung der Haltefrist von einem Jahr, die auch bei Staking und Lending gilt. Gewinne nach dieser Haltefrist bleiben steuerfrei. Zudem müssen Staking-Erträge versteuert werden, wobei aktive Staker unter Umständen als gewerblich eingestuft werden können. Das Schreiben enthält präzisierte Informationen zu Airdrops, Mining und NFTs, und betont die Notwendigkeit einer umfassenden Dokumentation.
Diese Entwicklungen stellen sicher, dass Krypto-Investoren in Deutschland über klare Richtlinien verfügen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.