Kriminalität und JustizSchwarzwald-Baar-Kreis

Fehlalarm an Schulen: Wer zahlt die Rechnung für den Polizeieinsatz?

Am 25. März 2025 wurde an den Gewerblichen Schulen in Donaueschingen ein Amokalarm ausgelöst, der um 9.33 Uhr begann. Nach eineinhalb Stunden konnte Entwarnung gegeben werden, da es sich um einen Fehlalarm handelte. Der Alarm wurde jedoch nicht durch einen technischen Defekt, sondern durch das bewusste Auslösen des Alarms verursacht. Die Polizei wurde eingeschaltet, um Spuren zu sichern, und es besteht Tatverdacht.

Der Polizeisprecher Daniel Brill äußerte sich optimistisch über die Möglichkeit, den Verursacher zu ermitteln. Es ist wichtig zu beachten, dass der Missbrauch eines Notrufs mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem hat der Schulträger das Recht, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verursacher geltend zu machen.

Kosten des Polizeieinsatzes

Die Kosten des Polizeieinsatzes müssen möglicherweise vom Verursacher getragen werden. Laut dem Gebührenverzeichnis von Baden-Württemberg liegen diese bei 26 Euro pro halbe Stunde je eingesetztem Beamten, wobei die Obergrenze für den Kostenersatz bei 50.000 Euro liegt.

In einem ähnlichen Kontext kam es im zweiten Halbjahr 2024 an der Albert-Schweitzer-Schule in Villingen-Schwenningen zu zwei Amok-Fehlalarmen. Diese wurden durch einen Spannungsabfall im System verursacht. Um solche Vorfälle zu vermeiden, sollen die Intervalle für den Batterieaustausch verkürzt werden. Die Alarmanlagen der Firma Syacon, die an allen beruflichen Schulen im Schwarzwald-Baar-Kreis installiert sind, weisen jährliche Wartungskosten von rund 21.000 Euro auf. Das System wurde 2009 als Reaktion auf das Attentat von Winnenden beschafft und wird derzeit überprüft, um schrittweise durch eine andere Lösung ersetzt zu werden.

In Bezug auf die Kostenpflichtigkeit von Fehlalarmen, wie [anwalt-suchservice.de](https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/polizeieinsatz_nach_fehlalarm_wer_traegt_die_kosten_24135.html) berichtete, sehen die Verwaltungsgebührenordnungen der Bundesländer Kosten für Polizeieinsätze aufgrund von Fehlalarmen vor, insbesondere bei vorsätzlich ausgelöstem Alarm. Wer absichtlich Notrufe oder Alarmanlagen missbraucht, macht sich dabei strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

Ein Fehlalarm liegt vor, wenn Polizei oder Rettungskräfte ohne echten Grund alarmiert werden. Bei echtem Notfall fallen keine Gebühren an, während bei Fehlalarmen Kosten auftreten können, die zwischen 50 und 100.000 Euro liegen können, abhängig von den Umständen des Fehlalarms. Sollte kein Verantwortlicher für den Fehlalarm gefunden werden, kommen die Steuerzahler für die entstehenden Kosten auf.

In der Diskussion um die Kostenpflicht bei Fehlalarmen ist es wichtig, rechtliche Aspekte zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtliche Überprüfung durch einen Anwalt für Verwaltungsrecht anzustreben.