Deutschland

Neues Datenschutzgesetz: So schützt es Ihre Daten ab sofort!

Im Sommer 2025 werden in Geretsried und Wolfratshausen neue Familienstützpunkte eröffnet, die als Anlaufstellen für Familien dienen sollen. Diese Initiative zielt darauf ab, Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebenslagen zu bieten.

Wie alpenwelle.de berichtete, handelt es sich um ein wichtiges Projekt zur Stärkung der Familienarbeit in der Region. Die neuen Stützpunkte sollen unter anderem Hilfestellung bei Erziehungsfragen und Informationen zu sozialen Leistungen anbieten.

Datenschutzbestimmungen im digitalen Raum

Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen in der Datenschutzlandschaft trat am 01. Dezember 2021 das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) in Kraft, das ursprünglich als TTDSG bekannt ist. Dieses Gesetz ergänzt die DSGVO und regelt den Zugriff auf Daten auf Endgeräten, insbesondere in Bezug auf Cookies.

Wie dr-datenschutz.de erläuterte, vereint das TDDDG Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zudem setzt es Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie um, die zuvor in Deutschland unklar war. Zentrale Regelung des Gesetzes ist, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff darauf nur mit Einwilligung des Nutzers zulässig ist, wobei bestimmte Ausnahmen definiert sind.

Das TDDDG hat auch den Begriff „Telemedien“ durch „digitale Dienste“ ersetzt und regelt, dass Cookie-Banner klare Informationen, eine Opt-in-Funktion sowie die Möglichkeit zum Widerspruch bieten müssen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro, wobei die Zuständigkeit für die Durchsetzung bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer liegt.