
Am Donnerstagmorgen, dem 17. April, wurde in einem Mehrfamilienhaus in der Walkenrieder Straße in Berlin-Britz eine schwer verletzte 37-jährige Frau aufgefunden. Tragischerweise konnten die Rettungskräfte ihren Tod nicht verhindern; sie starb noch am Fundort. Die Polizei geht von einem mutmaßlichen Tötungsdelikt aus und hat eine Festnahme bekannt gegeben. Gegen 8:12 Uhr gingen Notrufe bei den Rettungs- und Sicherheitskräften ein, woraufhin eine Mordkommission sowie die Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen einbezogen wurden.
Ein 44-jähriger ehemaliger Lebenspartner der Getöteten wurde vorläufig festgenommen. Die Frau lebte mit ihren Kindern in der Wohnung und hatte ein Annäherungsverbot gegen ihren Ex-Partner erwirkt, das bis Juni 2025 gültig war. Berichten zufolge hatte der 44-Jährige das Annäherungsverbot offenbar nicht eingehalten. In der Vergangenheit hatte die Frau den Tatverdächtigen zweimal wegen Körperverletzung angezeigt, jedoch wurden diese Anzeigen zurückgezogen, was zur Einstellung der Verfahren führte. Der Beschuldigte soll im Laufe des Freitags einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der möglicherweise einen Haftbefehl erlassen könnte. Es wird vermutet, dass es sich um einen Femizid handeln könnte, da Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oft von männlichen Tätern ausgehen, wie [Berlin Live](https://www.berlin-live.de/berlin/brennpunkt/berlin-frau-tot-polizei-femizid-id425475.html) berichtete.
Femizid als gesellschaftliches Problem
Der Begriff „Femizid“ beschreibt die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts und ist eng verbunden mit gesellschaftlichen Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit. Täter sind meist Männer, die durch solche Taten Kontrolle und Macht demonstrieren wollen. Der Begriff hat sich sowohl in der Gesellschaft als auch in der Politik etabliert und wird häufig in den Medien verwendet, darunter namhafte Publikationen wie Zeit, Spiegel und Süddeutsche Zeitung. In einem Lagebild, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im November 2024 präsentierte, wird darauf hingewiesen, dass alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt erlebt und fast täglich ein Femizid stattfindet, wie das [Anwaltsblatt](https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/femizide-nicht-alle-faelle-als-mord-erkannt) dokumentierte.
Wichtige Fragen im Kontext feminizider Gewalt sind, wie diese verhindert werden kann und wie Strafgerichte mit Tötungen von Frauen durch Partner umgehen. Richterliche Entscheidungen über Totschlag oder Mord haben erhebliche Auswirkungen auf die Haftstrafen und die Anerkennung des Leids der Hinterbliebenen. Eine Analyse in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung untersuchte 105 Urteile und stellte fest, dass 62 als Femizid eingestuft wurden. Der Deutsche Juristinnenbund fordert verpflichtende Fortbildungen für Staatsanwälte und Richter hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt, um sicherzustellen, dass das Prinzip der einheitlichen Rechtsprechung auch bei Femiziden gewährleistet ist.