
Verkehrskontrollen in Weiden haben in den letzten Tagen mehrere Delikte ans Licht gebracht. Laut oberpfalzecho.de kam es zu verschiedenen Vorfällen, die sowohl ordnungsrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte berührten.
Unter den festgestellten Delikten fällt insbesondere das Fahren ohne Versicherungsschutz auf. In einer speziellen Kontrollaktion wurden auch Fälle von Drogenkonsum registriert. Zudem wurde am Sparkassenplatz eine Unfallflucht gemeldet, was auf die zunehmenden Probleme im Straßenverkehr hindeutet.
Details zu den Vorfällen
Die Polizei stellte außerdem einen Roller ohne Kennzeichen im Bereich Hammerweg fest. Der 16-jährige Fahrer und sein Mitfahrer flüchteten zunächst, wurden jedoch bald darauf von den Beamten gestellt. Der Fahrer besaß keine Fahrerlaubnis, und der Roller war nicht versichert. Zudem gab es den Verdacht einer Manipulation des Rollers zur Geschwindigkeitserhöhung, weshalb dieser beschlagnahmt wurde. Der Jugendliche wird sich für seine Taten verantworten müssen.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich gegen 21 Uhr in der Weigelstraße, wo ein 26-jähriger Autofahrer angehalten wurde. Bei der Kontrolle zeigte er drogentypische Anzeichen und gestand den Konsum von Cannabis. Ihm drohen ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot, da er sein Fahrzeug stehen lassen musste und sich einer Blutprobe unterziehen musste.
Um 23:30 Uhr wurde zudem ein 56-jähriger Mann auf einem E-Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen. Ihm droht ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Im Rahmen der Kontrollen wurden zwei Ladendiebstähle in Supermärkten festgestellt. Ein 51-jähriger Mann entwendete Waren im Wert von etwa 280 Euro, während ein 33-jähriger Mann acht Dosen Bier mitnahm, von denen er nur zwei bezahlte. Beide Täter wurden gestellt und erhielten Strafanzeigen wegen Diebstahls.
Die Polizeiinspektion Weiden sucht nun nach Zeugen, insbesondere in Bezug auf die gemeldete Unfallflucht. Anfragen können jederzeit an die Polizeidienststelle gerichtet werden.
Für Informationen über Verkehrsrecht und die Durchführung von Verkehrskontrollen verweist fachanwalt.de darauf, dass Polizei Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle anhalten darf, um die Fahrtüchtigkeit sowie den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Dabei sind die Anweisungen von erkennbaren Polizeibeamten zu befolgen. Die Kontrollen können entweder verdachtsunabhängig oder anlassbezogen erfolgen.