
In Limburg gibt es derzeit besorgniserregende Entwicklungen hinsichtlich der Luftqualität. An zwei Messstellen – einem Passivsammler am Musikhaus Sandner sowie einer Luftmessstation vor dem Karstadt-Gebäude – wurden alarmierend hohe Werte für Luftbelastungen festgestellt, insbesondere in Bezug auf Feinstaub. Diese Messstellen sind bekannt dafür, dass sie häufig Überschreitungen der zulässigen Luftqualität aufzeigen. Die Stadt hat bereits Erfahrungen mit Stickstoffdioxid (NO2) gesammelt, das vorwiegend durch Dieselabgase entsteht.
Feinstaub stellt einen weiteren bedeutsamen Luftschadstoff dar, der in Limburg zunehmend problematisch wird. Vor etwa 15 Jahren wurden in der EU verbindliche Grenzwerte für Luftschadstoffe eingeführt, wobei zu Beginn der Fokus auf Feinstaub lag. Dieser wird definiert als Partikel in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken und für eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen, was potenziell gesundheitsschädlich ist.
Ursachen und Gesundheitsrisiken von Feinstaub
Feinstaub setzt sich aus zwei Hauptkategorien zusammen: dem primär emittierten und dem sekundär gebildeten Feinstaub. Der primäre Feinstaub wird direkt an der Quelle freigesetzt, etwa durch Verbrennungsprozesse, während der sekundäre Feinstaub aus gasförmigen Vorläufersubstanzen wie Schwefel- und Stickoxiden sowie Ammoniak entsteht. Insbesondere in Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die Hauptquelle für Feinstaub. Emissionen aus Motoren, insbesondere von Dieselmotoren, sowie Abrieb von Bremsen und Reifen tragen signifikant zur Feinstaubbildung bei.
Die gesundheitlichen Risiken, die von Feinstaub ausgehen, sind erheblich. Partikel mit einem Durchmesser von 10 Mikrometern (PM10) können bis in die Nasenhöhle gelangen, während PM2,5 bis in die Bronchien und Lungenbläschen eindringen kann. Ultrafeine Partikel haben das Potenzial, in das Lungengewebe und den Blutkreislauf einzudringen, was von Schleimhautreizungen bis zu erhöhten Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann.
Grenzwerte für Feinstaub
Seit dem 1. Januar 2005 gelten in der Europäischen Union spezifische Grenzwerte für Feinstaub. Für PM10 beträgt der Tagesgrenzwert 50 µg/m³ mit maximal 35 Überschreitungen pro Jahr, während der Jahresmittelwert bei 40 µg/m³ liegt. Für PM2,5 existiert seit 2008 ein Zielwert von 25 µg/m³ im Jahresmittel, der ab dem 1. Januar 2015 verbindlich wurde, wie das Umweltbundesamt berichtet. Die Problematik in Limburg könnte daher weitreichende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung haben, besonders wenn die bestehenden Grenzwerte überschritten werden.