
Am Mittwochabend, dem 16. April, führten Bundespolizisten in Furth im Wald Grenzkontrollen durch. Diese Kontrollen fanden gegen 22:30 Uhr unmittelbar nach der Einreise aus der Tschechischen Republik statt. In diesem Zusammenhang erhielt ein 29-jähriger Deutscher einen Vollstreckungsbescheid (Strafbefehl) der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Der Mann war als Mitfahrer in einem PKW mit tschechischer Zulassung unterwegs und hatte die Grenze über den ehemaligen Grenzübergang Schafberg passiert. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen ihn eine Aufenthaltsermittlung zur Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Der Strafbefehl beläuft sich auf insgesamt 4.882,50 Euro. Bei einer Nichtzahlung droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 29-Jährige seine Reise fortsetzen.
Rechtsfolgen bei Trunkenheit im Verkehr
In Deutschland sind die Rechtsfolgen für Trunkenheit im Verkehr abhängig vom Promillewert und dem Verhalten des Fahrenden. Laut Informationen von anwalt.de kann bereits der Konsum von 1-2 Gläsern Wein oder 3-4 kleinen Bieren zur Anordnung einer Verkehrskontrolle führen. Es ist wichtig, während einer Kontrolle freundlich zu bleiben, jedoch keine Aussagen zu machen.
Die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt können, abhängig vom Promillewert, variieren. So gilt beispielsweise ein Promillewert über 0,0 für Fahranfänger als Ordnungswidrigkeit. Bei Werten zwischen 0,3 und 1,1 Promille ohne auffälliges Verhalten bleibt es ebenfalls bei einer Ordnungswidrigkeit. Mit auffälligem Verhalten wird dies jedoch zur Straftat. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt unwiderlegbare absolute Fahruntüchtigkeit vor, was strafrechtliche Folgen haben kann, darunter hohe Geldstrafen und Fahrverbot.