
Der Fall des Messerangreifers Shadi S. hat die Schwächen der deutschen Sicherheitsbehörden im Umgang mit Mehrfachstraftätern aufgedeckt. Am 12. April 2025 verletzte Shadi S. in der Berliner U-Bahn den 29-jährigen Fitnesstrainer Steve H. mit einem Küchenmesser tödlich. Diese brutale Attacke steht in einem direkten Zusammenhang mit den bereits bekannten Gewalttaten und der kriminellen Vorgeschichte des Angreifers.
Laut Welt war die Berliner Polizei bereits im Mai 2024 aktiv geworden und hatte in zwei Schreiben an sozialpsychiatrische Dienste vor Shadi S. gewarnt. Die Warnungen beinhalteten „konkrete Hinweise auf eine akute Eigen- und Fremdgefährdung“, da der Täter als gewalttätig und impulsiv galt. Shadi S. hatte in der Vergangenheit unter anderem seine Schwester mit einem Küchenmesser verletzt und war bekannt dafür, Gewaltandrohungen auszusprechen. Diese wurden als persönlich motiviert eingestuft und nicht als religiös oder politisch.
Frühere Gewalttaten und festgestellte Versäumnisse
Bereits 2022 war ein Haftbefehl gegen Shadi S. erlassen worden, der jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Laut Berliner Zeitung hätte er im März 2025 erneut in Untersuchungshaft genommen werden müssen, als die Staatsanwaltschaft Chemnitz einen bestimmten Antrag stellte. Doch diese Bitte überhitzte aufgrund zeitlicher Versäumnisse, sodass Shadi S. in Berlin lebte und weiterhin straffällig wurde.
Am Tag des Übergriffs griff Shadi S. Steve H. in der U-Bahn-Linie U12 an, wobei der Trainer an seinen Verletzungen verstarb. Bei der Festnahme wurde Shadi S. von der Polizei gestellt und verstarb später im Krankenhaus. Steve H., der ein kleines Kind hinterlässt, wurde in Marzahn geboren und lebte in Steglitz. Freunde und Familie versammelten sich im Gedenken an ihn im U-Bahnhof, um Blumen niederzulegen.
Nach diesem Vorfall haben sich die Berliner Behörden entschlossen, als Reaktion ein Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr zu planen. Es ist ein besorgniserregendes Signal für die Sicherheitslage in der Hauptstadt und lässt viele Fragen offen über den Umgang der Behörden mit bekannten Gewalttätern.