
Die Einschulungen in Schwerin bleiben für Kinder aus der Gemeinde Pingelshagen im Kreis Nordwestmecklenburg weiterhin möglich, wie NDR berichtet. Diese Entscheidung resultierte aus Gesprächen zwischen der Gemeinde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin. Eltern in Pingelshagen hatten zuvor Bedenken geäußert, dass ihre Kinder in Schulen wie der in Mühlen Eichsen, die 11 Kilometer entfernt ist, eingeschult werden müssten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg bleibt weiterhin für die Gemeinde verantwortlich.
Bürgermeister Jürgen Unger, Mitglied des Bürgeraufbruchs Pingelshagen, bestätigte, dass Eltern ihre Kinder in Schwerin einschulen können, solange ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg und die Stadt Schwerin sind derzeit dabei, eine Vereinbarung zur Regelung dieser Einschulungen vorzubereiten.
Vorschriften zur Schulanmeldung
Zusätzlich zu den Einschulungen müssen Kinder, die bis zum 30. Juni des Jahres 6 Jahre alt werden, zur gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden, wie schwerin.de erklärt. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Rückstellungswunsch haben. Die Untersuchungen beginnen ab Januar 2025. Der Ort der Untersuchungen ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in der Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin. Für Terminvereinbarungen ist die Telefonnummer +49 385 545-2851 verfügbar.
Das Ziel der medizinischen Untersuchung ist es, festzustellen, ob das Kind den zu erwartenden Anforderungen der Schule gewachsen ist. Nach der Untersuchung erfolgt ein Beratungsgespräch mit den Eltern, die die genauen Termine per Post erhalten. Eine rechtzeitige Absage des Termins ist erforderlich, should der Termin nicht wahrgenommen werden können, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Zur Untersuchung sollten das gelbe U-Heft, der Impfausweis und ein ausgefüllter Fragebogen, sofern vorhanden, mitgebracht werden. Die schulärztliche Bescheinigung muss anschließend von den Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abgegeben werden.