
Am Samstag, den 20. April 2025, ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall in Michelau im Landkreis Lichtenfels. Die Polizei wurde um 17:40 Uhr zur Alten Schneyer Straße gerufen, wo ein stark beschädigter Pkw mit ausgelösten Airbags festgestellt wurde. Der 30-jährige Fahrer hatte das Fahrzeug zurückgelassen und war nicht mehr vor Ort.
Ein Atemalkoholtest ergab einen erstaunlich hohen Wert von 2,28 Promille beim Fahrer. Infolgedessen wurde dieser zur Blutentnahme ins Klinikum Lichtenfels gebracht, während sein Führerschein sichergestellt wurde. Der Zustand des weiteren Fahrzeuges, einem Opel, ist als Schrottwert eingeschätzt worden. Der Gesamtschaden, der durch den Unfall entstanden ist, beläuft sich auf etwa 15.150 EUR. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Promillegrenzen und rechtliche Konsequenzen
Alkohol am Steuer stellt nicht nur eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern hat auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Wie der ADAC berichtet, gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,0 für Fahranfänger bis 21 Jahre. Ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahrsicherheit zu sinken, während ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
Für Fahranfänger und junge Fahrer wird bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze ein Bußgeld von 250 Euro fällig, während bei höheren Werten auch Fahrverbote und Punkte in Flensburg drohen. Im Fall des unfallverursachenden Fahrers könnte die Versicherung zudem Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro stellen, falls er unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat.