
Im Rahmen einer Reform der Grundsicherung steht das Bürgergeld vor der möglichen Abschaffung. Insbesondere die Union und die SPD haben Pläne formuliert, die das Ziel verfolgen, Erwerbslose stärker zur aktiven Jobsuche zu verpflichten. Ein von der CDU geforderter Plan sieht die Wiedereinführung von Totalsanktionen vor, die in der Vergangenheit als umstritten galten.
Totalsanktionen wurden 2019 vom Bundesverfassungsgericht als unvereinbar mit dem menschenwürdigen Existenzminimum eingestuft. Zuvor hatten Jobcenter die Möglichkeit, den gesamten Regelsatz sowie die Miet- und Heizkosten zu streichen. Diese Entscheidung unterstreicht die Verantwortung des Staates, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren. Gemäß dem Urteil müssen Menschen aktiv an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit mitwirken, wobei Sanktionen jedoch verhältnismäßig sein müssen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass über 30% der Sanktionen als unverhältnismäßig gelten, und eine vollständige Streichung der Grundsicherung nur unter strengen Anforderungen möglich ist. Der Betroffene muss in der Lage sein, sein Existenzminimum durch zumutbare Arbeit zu sichern. Eine Ablehnung eines Jobangebots muss in vollem Bewusstsein über die Konsequenzen erfolgen.
Das Jobcenter ist verpflichtet, bei Sanktionen besonders auf die Verhältnismäßigkeit zu achten, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Die politische Diskussion rund um die Reform zeigt, dass die Forderungen nach einer Neuregelung und deren rechtliche Umsetzung stark variieren können. Die Ampel-Koalition beruft sich bereits auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Einführung neuer Sanktionen. Aktuell besteht dennoch Unklarheit über die Identifizierung von sogenannten „Totalverweigerern“ bei Jobcentern.
Die rechtlichen Anforderungen an die Grundsicherung basieren auf dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie das [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html) in seinem Urteil vom 5. November 2019 festlegte. Dabei betont das Gericht, dass Menschenwürde auch bei „unwürdigem“ Verhalten erhalten bleibt und Maßnahmen, die zu einer außerordentlichen Belastung führen, strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen. Der Gesetzgeber hat zwar Spielraum, muss jedoch die Menschenwürde und Grundrechte stets wahren, wie auch bei den neu diskutierten Regelungen zur [Fehmarn24](https://www.fehmarn24.de/wirtschaft/kein-buergergeld-fuer-totalverweigerer-warum-der-merz-plan-rechtlich-heikel-ist-zr-93691067.html) deutlich wird.