Schwalm-Eder-Kreis

17-Jähriger flieht mit Tempo 70 vor der Polizei in Fritzlar!

Ein 17-Jähriger aus Frankenau versuchte kürzlich, in Fritzlar einer Polizeikontrolle zu entkommen. Der Fahrer steuerte ein als 25 km/h-Auto zugelassenes Fahrzeug, das jedoch nicht entsprechend gedrosselt war. Während der Flucht erreichte er Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h. Gegen ihn wird nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Auflagenverstoß beim Begleiteten Fahren ab 17 ermittelt.

Die Polizei hatte am Osterwochenende in Nordhessen angekündigte Verkehrskontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 201 Fahrzeuge, darunter Pkw und Motorräder, kontrolliert. Bei 54 der kontrollierten Fahrzeuge wurden Mängel festgestellt, 14 davon führten zur Stilllegung, da die Betriebserlaubnis erloschen war. Es wurden 15 Strafanzeigen erstattet, darunter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und verbotener Kraftfahrzeugrennen. Darüber hinaus wurden 78 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, unter anderem wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Lärmbelästigungen und Handynutzung am Steuer, erstellt.

Weitere Informationen zu Polizeikontrollen

Polizeikontrollen können für Autofahrer unangenehm sein, wie ADAC berichtete. Autofahrer sind verpflichtet, Personalien anzugeben und Fahrzeugpapiere sowie Führerschein vorzuzeigen. Während man auf bestimmte Fragen, wie etwa zum Aufenthaltsort, nicht antworten muss, ist es wichtig, der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, zu folgen. Ein Missachten dieser Anweisung kann zu einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. Zudem sollten Autofahrer während einer Kontrolle Ruhe bewahren und sich so verhalten, dass sich die Beamten nicht bedroht fühlen.

Bei Verkehrskontrollen müssen Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten auf Verlangen vorgezeigt werden, da sonst ein Verwarnungsgeld verhängt werden kann. Autofahrer sind nicht verpflichtet, einem Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest zuzustimmen; bei Verdacht kann die Polizei zur Blutabnahme mitnehmen. Weiterhin darf die Polizei das Auto bei allgemeinen Verkehrskontrollen nicht durchsuchen, es sei denn, es liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor oder es besteht Gefahr im Verzug.