
Ein 21-Jähriger wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dies entschied die Jugendstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern. Der Angeklagte erhielt eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft, nachdem er versehentlich eine 20-Jährige erwürgt hatte. Der Vorfall ereignete sich in der Wohnung des Angeklagten in Kaiserslautern, wie rheinpfalz.de berichtete.
In einem weiteren Fall wurde eine 21-jährige Frau wegen Totschlags nach einem tödlichen Messerstich am Hauptbahnhof Kaiserslautern verurteilt. Dieser Vorfall ereignete sich im Juni 2024, als die Frau sexuell belästigt wurde. Das Landgericht Kaiserslautern verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Darüber hinaus muss die Angeklagte 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und jährlich sechs Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe wahrnehmen, wie tagesschau.de berichtete.
Details zu den Vorfällen
Im Fall der 21-jährigen Frau stellte das Gericht fest, dass sie nach dem Übergriff zunächst in einer Verteidigungsposition war und dann gezielt mit einem Messer auf den Mann, der sie belästigt hatte, zuging. Der 64-jährige Mann hatte die Frau an den Po gefasst, was zu einem Wortwechsel führte. Eine Zeugin berichtete von einer Rangelei und dass die Frau den Mann aufforderte, sie nicht zu berühren. Die Tat wurde von Videokameras aufgezeichnet, die die Aussagen der Frau bestätigten. Diese stach dem Mann in einem Versuch, sich zu befreien, ins Herz; er starb kurz darauf.
Die Angeklagte leidet seit Kindesalter an ADHS und wird medikamentös behandelt. Der Mann hatte in der Vergangenheit mehrfach problematisches Verhalten gezeigt. Die Staatsanwaltschaft sah die Tötung als fahrlässig an und verzichtete auf eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags. Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten, während die Verteidigung eine Haftstrafe von unter einem Jahr beantragte.