
Im Schmerzensgeldprozess von Wilfried Fesselmann gegen das Bistum Essen entschied das Landgericht Essen, dass das Bistum keine zusätzlichen Zahlungen leisten muss. Fesselmann hatte zuvor bereits 45.000 Euro aus freiwilligen kirchlichen Anerkennungsleistungen erhalten. Das Gericht urteilte, dass dieser Betrag den Anspruch des Klägers erfüllt. Fesselmann forderte ursprünglich mindestens 300.000 Euro.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Fesselmann, der in den 1970er Jahren vom ehemaligen Pfarrer Peter H. missbraucht wurde, berichtete, dass er im Alter von elf Jahren zu einer Übernachtung eingeladen und mit Alkohol gefügig gemacht wurde, woraufhin es zu Oralverkehr kam. H. gab im Gericht zu, dass er sich und den Jungen entkleidet und ihn im Schritt berührt habe, erinnerte sich jedoch nicht an weitere Handlungen. Er entschuldigte sich im Gerichtssaal bei Fesselmann für sein Verhalten und die psychischen Spätfolgen.
Details über den angeklagten Pfarrer und den Fall
Peter H. hatte sich an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern an Minderjährigen vergangen. 1980 wurde er nach mehrfachen Vorwürfen vom Bistum Essen ins Erzbistum München und Freising versetzt. Joseph Ratzinger, der später Papst Benedikt XVI. wurde, war zu dieser Zeit Erzbischof in München. Trotz einer gerichtlichen Verurteilung und eines Gutachtens, das vor einer weiteren Tätigkeit mit Kindern warnte, wurde H. erneut mit der Gemeindeseelsorge beauftragt. Erst 2010 wurde er von dieser Tätigkeit abberufen und darf seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Parallel zu den aktuellen Entwicklungen sind in der Vergangenheit andere Missbrauchsopfer von H. an zwei weiteren Verhandlungstagen im Gerichtssaal anwesend gewesen. Fesselmann selbst leidet seit dem Übergriff an Angststörungen, Alkoholabhängigkeit und Panikattacken, die er dem Missbrauch zuschreibt. Er plant, eine mögliche Entschädigung teilweise in die Arbeit mit Betroffenen sexualisierter Gewalt zu investieren. Zudem ist er seit 2024 im Betroffenen-Beirat des Bistums Essen aktiv.
Für den Prozess, der am 4. April 2025 begann, erschien Kaplan Peter H. überraschend als Zeuge, entschuldigte sich bei Fesselmann und räumte ein, sich nackt mit ihm ins Bett gelegt zu haben, bestritt jedoch den Vorwurf des Oralverkehrs. Das Gericht hielt den Vorwurf des Opfers für „glaubwürdig und nachvollziehbar“. Die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes wurde schließlich am 25. April 2025 erwartet.