
Einen schockierenden Verkehrsunfall in Hamburg verursachte ein Mann, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille über 100 km/h durch die Stadt fuhr. Laut NDR verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Audi und kollidierte in der Nähe der Grindelhochhäuser mit einem Mercedes. Bei diesem Vorfall erlitten zwei Personen schwere Verletzungen.
Seine Freundin wurde dabei lebensgefährlich verletzt, während der Fahrer selbst mehrere Knochenbrüche davontrug. In der Folge schrieb der Angeklagte den Verletzten einen Entschuldigungsbrief, der von einem der Betroffenen jedoch als „lächerlich“ zurückgewiesen wurde. Der Verletzte nahm die Entschuldigung nicht an.
Verantwortung und rechtliche Konsequenzen
Während des Prozesses bemerkte die Richterin, dass die Ursachen für den Unfall im Alkoholkonsum des Fahrers und seiner überhöhten Geschwindigkeit lagen. Der Angeklagte hatte zudem angegeben, nicht zu verstehen, warum er aus der Kurve geflogen sei und untermauerte dies mit der Aussage, dass „Unfälle passieren“. Diese Äußerungen deuten auf eine fehlende Einsicht in sein fahrlässiges Verhalten hin.
In einem weiteren Fall, der sich mit den rechtlichen Konsequenzen von Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss beschäftigt, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fest, dass bei einem Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde, der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille hatte. In diesem Fall wurde eine Haftungsquote von 75 % gegen den alkoholisierten Fahrer festgelegt, während die Klägerin ein Mitverschulden von 25 % an dem Unfall trug. Die Klägerin erhielt ein Schmerzensgeld von 52.500 €, wobei der Anscheinsbeweis für die Trunkenheit als Unfallursache sprach, wie auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Kotz berichtet wird.