Aalen

Diebetrüger unterwegs: Kupferklau in Rot am See und Einbruchversuch in Crailsheim!

Am Samstag, den 30. April 2025, wurde in Rot am See ein Diebstahl auf einem Firmengelände in der Rudolf-Diesel-Straße gemeldet. Laut news.de gelangten vier unbekannte Täter über einen Zaun auf das Gelände und entwendeten mehrere Kupferanoden aus einer Gitterbox. Der Wert des Diebesguts wurde auf mehrere hundert Euro geschätzt. Die Polizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 07955 454.

In Crailsheim wurde zwischen Dienstagabend um 21 Uhr und Mittwochmorgen um 7 Uhr ein versuchter Einbruch in eine Schule in der Burgbergstraße registriert. Eine unbekannte Person beschädigte mehrere Fenster, um in das Gebäude einzudringen, brach den Einbruchsversuch jedoch ab. Der verursachte Sachschaden beläuft sich auf etwa 4.000 Euro. Auch hier werden Zeugen gebeten, sich unter der Telefonnummer 07951 4800 zu melden.

Rechtslage bei Einbrüchen

Bei derartigen Vorfällen sind die rechtlichen Konsequenzen für die Täter erheblich. Wie anwalt.de berichtete, ist der Einbruch in eine fremde Wohnung grundsätzlich strafbar und kann mehrere Delikte wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl oder sogar Raub umfassen. Die Strafen variieren dabei: Für Hausfriedensbruch kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, während besonders schwerer Diebstahl mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zehn Jahren geahndet wird. Bei einem Einbruch in eine Wohnung sind die Strafen noch deutlich strenger.