
Am 1. Mai 2025, gegen 19:30 Uhr, meldete ein 42-jähriger Zeuge ausländerfeindliche Parolen auf einer Party im Ludwigshof, wie der Speyer-Kurier berichtete. Die Polizei Speyer kontrollierte daraufhin die Veranstaltung, die aus einer großen Gruppe von Jugendlichen bestand. Dabei wurden die Personalien der Teilnehmer erfasst und die Party aufgelöst. Den Beteiligten wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Unklar ist, wer die ausländerfeindlichen Parolen geäußert hat. In diesem Zusammenhang wurde ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
Die Polizei Speyer kündigte zudem verstärkte Fahrradkontrollen in ihrem Dienstgebiet während der Sommermonate an. Schwerpunkte der Kontrollen werden die verbotswidrige Gehwegbenutzung sowie falsche Fahrtrichtungen auf Radwegen und Einbahnstraßen sein. Verstöße werden gebührenpflichtig geahndet, um die Sicherheit der Radfahrer, die als schwächste Verkehrsteilnehmer gelten, zu gewährleisten.
Zusätzliche Vorfälle von rechtsextremen Gesängen
Im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Ermittlungsverfahren gegen drei von vier Beteiligten an einem Vorfall auf Sylt eingestellt, wie die Schwäbische berichtete. Bei dem Vorfall sangen die Beteiligten die Textzeile „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ zu dem Partyhit „L’amour Toujours“. Höchstrichterliche Rechtsprechung sieht in diesem Fall keinen Straftatbestand der Volksverhetzung, auch wenn die Parolen Vorbehalte und Ablehnung gegenüber Ausländern ausdrücken.
Gegen einen vierten Beteiligten, der einen Hitlergruß zeigte, wurde Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verwarnung sowie eine Zahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Akzeptiert der Betroffene die Auflage, wird es keinen Prozess geben. Eine der beteiligten Personen, eine Studentin einer Hamburger Fachhochschule, erhielt ein zweimonatiges Hausverbot von der Hochschule. Eine Exmatrikulation wurde geprüft, jedoch als unverhältnismäßig verworfen. Der vierte Beteiligte, der das Video von dem Vorfall filmte und veröffentlichte, wurde ebenfalls identifiziert; das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt, da er bereits in einem anderen Verfahren mit einer Strafe rechnen muss.