
In der Valentinskirche in Trillfingen wurden jüngst mehrere Vandalismusakte verübt, die sowohl die Gemeinde als auch die Verantwortlichen empören. Wie der Schwarzwaelder Bote berichtet, wurden Ostergeschenke, die vom örtlichen Kindergarten gefertigt worden waren, entwendet und weggeworfen. Des Weiteren kam es zu Beschädigungen am Osterbrunnen vor der Kirche, was den Pfarrgemeinderatsvorsitzenden Martin Beuter und das Trillfinger Gemeindeteam in große Betroffenheit versetzte. Beuter hat bereits Anzeige wegen der Zerstörungen erstattet.
Die Vorfälle in Trillfingen sind Teil eines besorgniserregenden Trends, der seit 2010 einen Anstieg von Vandalismus in kirchlichen Gebäuden verzeichnet. Laut katholisch.de berichtete Jakob Johannes Koch, Referent der Deutschen Bischofskonferenz, von einer Vielzahl an Angriffen, darunter Brandstiftungen, eingeworfene Fenster sowie beleidigende Graffitis. Er stellte fest, dass es eine Dunkelziffer von Vorfällen gibt, die nicht in Polizeistatistiken erfasst werden, und dass die Qualität der Angriffe sich in den letzten zehn Jahren ideologisch verändert hat.
Vandalismus in Kirchen und Präventionsmaßnahmen
In 90 bis 95 Prozent der Fälle wird wegen Sachbeschädigung ermittelt, oftmals jedoch ohne die ideologischen Hintergründe der Taten zu berücksichtigen. Einige dieser Angriffe, wie etwa die Enthauptung von Statuen, gelten als Religionsdelikte. Koch fordert eine Behandlung solcher Taten als schwerwiegende Straftaten und empfiehlt, dass Gemeinden analysieren, inwieweit sie in der Nähe von Kriminalitätsschwerpunkten oder Extremistenszenen liegen. Präventionsmaßnahmen sollten sachlich entwickelt werden, ohne übermäßigen Alarmismus zu verbreiten.
Um Vandalismus zu verhindern, können die Präsenz von Freiwilligen in Kirchen und spezifische Maßnahmen wie helle Beleuchtung, Bewegungsmelder und Wachdienste sowie Videoüberwachung erwogen werden. Allerdings gibt es unterschiedliche Meinungen über die Effektivität der Videoüberwachung. Matthias Ullrich, Diözesandatenschutzbeauftragter, bezeichnet diese als überschätzt und eher dokumentierend als präventiv. Im Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG §52) sind strenge Regeln für die Videoüberwachung verankert, die eine Speicherung von Aufzeichnungen in der Regel auf 24 bis 72 Stunden begrenzen. Gleichzeitig müssen Kirchen tagsüber geöffnet sein, um den kirchenrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, was eine Balance zwischen dem Schutz der Gebäude und der Offenheit der Kirchen erfordert. Oft stehen Gemeinden auch vor dem Problem der Finanzierung von Vandalismuspräventionsmaßnahmen, wobei Crowdfunding als mögliche Lösung diskutiert wird.