
Die Alarmierung von Feuerwehrleuten in Deutschland steht aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit 2018 verstärkt im Fokus. Traditionell erfolgt die Alarmierung über Funkmeldeempfänger (DME), jedoch ist der Einsatz moderner Technologien wie Apps, SMS und E-Mail zur Benachrichtigung auf dem Vormarsch. Diese Entwicklungen bringen neue Herausforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich.
In Brandenburg haben die integrierten Regionalleitstellen ihre Abläufe überprüft und Maßnahmen zum Schutz von Alarmierungsdaten eingeführt. Diese sensiblen Informationen beinhalten neben dem Einsatzort und der Uhrzeit auch medizinische Hinweise und Patientennamen. Ein Vorfall im Jahr 2020 offenbart die Risiken: Falsch konfigurierte Software ermöglichte es, die Alarmierungsdaten mehrerer Feuerwehren im Internet einzusehen. Daher unterliegt die alleinige Alarmierung über das Internet strengen rechtlichen Vorgaben und darf nur als zusätzliche Maßnahme eingesetzt werden.
Voraussetzungen für die Nutzung von Internetdiensten
Die Nutzung des Internets zur Alarmierung setzt eine fundierte Datenschutz-Folgenabschätzung voraus. Außerdem sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen unerlässlich, darunter die Verschlüsselung der Alarmierungsdaten, Zugriffsschutz, Firewalls sowie regelmäßige Datenlöschung. Alle Einsatzkräfte sind dazu verpflichtet, sich hinsichtlich der Verhaltensregeln und Datenschutzverpflichtungen schulen zu lassen.
Die DSGVO sieht zudem Schadensersatzpflichten bei Datenschutzpannen vor, auch für immaterielle Schäden. Grobe Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich des Verlustes des Feuerwehrdienstes. Dritte, die Alarmierungsdaten abgreifen oder abhören, machen sich ebenfalls strafbar.
In einem ähnlichen Kontext betont die Webseite von FWportal, dass Vereine keine personenbezogenen Daten erheben, speichern oder weitergeben dürfen, ohne eine entsprechende Einwilligung oder Rechtsgrundlage. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zudem haben betroffene Personen das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung unkorrekter Daten und Löschung der Daten unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Informationspflichten durch FWportal zeigt die Bemühungen um einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Feuerwehrdienst, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass Mitglieder lesenden Zugriff auf ihre persönlichen Daten erhalten.