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Ein Leben im Schatten: Frieder Baginskis Kampf gegen das Unrecht

Der „Scotch Club“ in Lörrach erlebte in den 80er- und 90er-Jahren seine Blütezeit als beliebte Party-Adresse. Eine Schlüsselfigur in dieser Zeit war Frieder Baginski, der zunächst ein Jahr im „Scotch“ tätig war, bevor er seine Karriere in die Schweiz fortsetzte. Seine spätere Rückkehr nach Lörrach um 1969/1970 war geprägt von einer neuen Party, die sich auf Fasnachts- und Karnevalsmusik konzentrierte.

Baginski war homosexuell, was in seiner Zeit gesellschaftlich stark geächtet war. Um Druck von außen zu vermeiden, simulierte er eine „Normalität“, inklusive einer Verlobung mit einer Frau, die jedoch nicht von Dauer war. 1986 erhielt er die Diagnose „HIV-positiv“ nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Lungenproblemen. In der Folge nahm er an einer klinischen Studie für ein neues HIV-Medikament teil, das ihm half, ein weitgehend normales Leben zu führen. Heute nimmt Baginski einmal täglich seine Medikamente, das Virus ist nicht mehr nachweisbar.

Ein glückliches Leben und Engagement

Baginski lebt seit 19 Jahren glücklich mit seinem Partner Hubert Zimmermann zusammen, dabei unterstützen sie sich im Alltag, haben jedoch getrennte Wohnsitze. Gemeinsam sind sie zudem begeisterte Flohmarktbeschicker und verkaufen Porzellan und verschiedene Artikel. Baginski hat ein umfangreiches Flohmarktlager, das er en bloc verkaufen möchte. Interessierte können ihn telefonisch unter 07624/6319 kontaktieren.

Parallel zu Baginskis Lebensgeschichte veröffentlicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein Rechtsgutachten, das Urteile gegen homo- und bisexuelle Männer nach §175 StGB als Unrecht einstuft. Diese Urteile sollen aufgehoben werden, was eine Forderung des Positionspapiers der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) darstellt. Die Organisation fordert darüber hinaus die Rehabilitierung und Entschädigung der noch lebenden Opfer sowie Maßnahmen zur Förderung von Respekt und Akzeptanz.

Manuel Izdebski von der Deutschen AIDS-Hilfe hebt hervor, dass es eine rechtliche Verpflichtung zur Aufhebung dieser Urteile gibt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit 1981 festgestellt, dass die Bestrafung homosexueller Handlungen als Menschenrechtsverletzung anzusehen ist. Trotz eines Bekenntnisses des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) zu den Verfehlungen der Bundesrepublik wurden bisher lediglich die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben, nicht jedoch die aus der Bundesrepublik selbst. Bis zur endgültigen Abschaffung von §175 im Jahr 1994 waren über 100.000 Männer in der Bundesrepublik wegen dieser Vorschrift verfolgt worden, mehr als 50.000 von ihnen wurden verurteilt.