
Am 12. Mai 2025 kam es in der Drausnickstraße in Erlangen zu einem Streit zwischen einem Pkw-Fahrer und einem Radfahrer, der aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entbrannte. Der Konflikt umfasste kleinere Schikanierungen, wie Hupen und dichtes Auffahren.
In einem weiteren Verlauf trat der Radfahrer mit seinem Fuß gegen das Fahrzeug des Pkw-Fahrers, was diesen veranlasste, Kratzer im Wert von etwa 1.500 Euro festzustellen, die bei der anschließenden Untersuchung des Fahrzeugs entdeckt wurden. Infolgedessen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt eingeleitet. Die Polizeiinspektion Erlangen-Stadt bittet, bei Hinweisen, um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 09131/760-114.
Weitere Vorfälle in Erlangen
Zusätzlich wurde am 12. Mai 2025 von einem Vorfall in Möhrendorf berichtet, bei dem eine 82-jährige Frau stürzte, während sie ein altes Fahrrad probefahren wollte. Der Sturz führte zu einer Kopfverletzung, die vor Ort verbunden und anschließend ambulant in der Chirurgie Erlangen behandelt wurde.
Am selben Tag in Nankendorf, Herzogenaurach, wurde ein 36-jähriger Pkw-Fahrer angehalten, der drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Ein positiver Drogentest führte dazu, dass die Weiterfahrt des Fahrers unterbunden wurde, und es wurde eine Blutentnahme sowie eine Anzeige bei der Polizei Herzogenaurach eingeleitet.
Ferner wurden bei verschiedenen Vorfällen in der Region Erlangen Sachbeschädigungen gemeldet. In der Jäckelstraße wurde ein VW Passat mit einem spitzen Gegenstand verkratzt, was einen Sachschaden von etwa 4.500 Euro verursachte. Auch hier leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein und bittet um Hinweise.
Des Weiteren wurde in Höchstadt an der Aisch ein silberfarbener Skoda Rapid in der Nacht von Samstag auf Montag mit schwarzem Stift beschmiert, wobei das Wort „Aal“ auf die Motorhaube geschrieben wurde. Die Polizei Höchstadt erhofft sich auch hier Hinweise zur Aufklärung des Vorfalls.
In der rechtlichen Betrachtung sind die Haftungsverhältnisse zwischen Rad- und Autofahrern bei Verkehrsunfällen komplex. Laut [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftungsverteilung-zwischen-rad-und-autofahrern-bei-verkehrsunfaellen-235104.html) sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) entscheidend. Beispielsweise stellt § 7 Abs. 1 StVG die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch den Fahrzeugbetrieb entstehen, sicher. Ein Haftungsanspruch kann bei Mitverschulden des Geschädigten gemindert werden, wie die Urteile des OLG Celle und des OLG Hamm belegen.
Für mehr Informationen zur Haftungsverteilung zwischen Rad- und Autofahrern kann die Webseite [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftungsverteilung-zwischen-rad-und-autofahrern-bei-verkehrsunfaellen-235104.html) konsultiert werden.