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Alkoholisierte Mutter am Steuer: Die gefährliche Heimfahrt!

Eine 45-jährige Frau wurde am frühen Morgen des 4. März 2025 in Calw, nahe Wimberg, alkoholisiert beim Autofahren angehalten. Der Atemalkoholtest ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,1 Promille. Die Mutter war auf dem Weg, ihre Kinder von einer Faschingsveranstaltung abzuholen, als sie gegen 00:30 Uhr kontrolliert wurde.

Nach dem positiven Atemalkoholtest musste die Frau eine Blutprobe abgeben. Ihr Führerschein wurde vorläufig entzogen. In Deutschland ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, sondern zieht auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich, wie der ADAC erläutert.

Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer

In Deutschland gilt eine Promillegrenze für Autofahrer. Bis zu einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille ist die relative Fahruntüchtigkeit ein erstes Kriterium. Ab 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem monatlichen Fahrverbot geahndet werden kann. Ab 1,1 Promille ist die Fahruntüchtigkeit absolut und strafbar.

Die Frau in Calw überschritt diese Grenze deutlich, was nun also zu ernsthaften Folgen für ihren Führerschein führen wird. Wie der ADAC weiter berichtet, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder zwischen 1,1 und 1,59 Promille ohne Ausfallerscheinungen angeordnet werden.

Weitere Informationen zum Thema Alkohol und Fahren sind auf der Webseite des ADAC zu finden. Den Vorfall in Calw berichtete der Schwarzwaelder Bote.