Deutschland

Alkolenker ohne Führerschein in Neumarkt-Sankt Veit festgenommen!

In Neumarkt-Sankt Veit hat die Polizei einen 50-jährigen Fahrer gestoppt, der stark alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Anwohner berichteten von einem Pkw mit ausländischem Kennzeichen, der in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf mehrere Grundstücke gefahren war. Der Fahrer und sein 47-jähriger Beifahrer verließen das Fahrzeug und fielen durch auffälliges Verhalten auf. Die Polizei wurde verständigt und traf den Pkw an, während der Fahrer ihn in einer Wiese neben der Fahrbahn parkte.

Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten einen starken Alkoholgeruch und Ausfallerscheinungen bei beiden Männern. Ein durchgeführter Vortest ergab einen Wert über dem gesetzlichen Grenzwert für Alkohol. Deshalb wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Fahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten, wie Innsalzach24 berichtete.

Rechtliche Konsequenzen

Laut einer Analyse der rechtlichen Situation zum Thema Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss sind Fahrten in diesem Zustand strafbar und können zu schweren Konsequenzen führen. Die Atemalkoholkonzentration (AAK) stellt ein Beweismittel in Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 24 StVG dar. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Blutalkoholwert von 1,1 Promille oder mehr eine unwiderlegbare Vermutung für absolute Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB bedeutet.

Die Strafmaßnahmen umfassen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, die nach Tagessätzen bemessen wird, abhängig vom Nettoeinkommen des Täters. Des Weiteren gilt der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, was zu einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren führen kann. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls strafbar und kann ähnliche Strafen nach sich ziehen. Wie Frag einen Anwalt erläuterte, sollten Betroffene einen Anwalt zur Verteidigung in Betracht ziehen.