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Apotheken im Fokus: Neues Gesetz revolutioniert Patientenversorgung!

Apotheken in Deutschland dürfen seit 2022 pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, wie der Weser-Kurier berichtet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Patientenversorgung sowie die Stärkung der Apotheken als erste Anlaufstelle für Gesundheitsthemen. Die Kosten für diese zusätzlichen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.

Eine prominente Inhaberin, Angelika Möller von der Heide-Apotheke in Ganderkesee, sieht in den neuen Dienstleistungen eine Chance zur Stärkung der Apotheken. Zu den neuen Angeboten gehört unter anderem die Medikationsanalyse für Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen (Polymedikation). Apotheker prüfen dabei die Wechselwirkungen und erläutern die richtige Verwendung der Präparate.

Besondere Dienstleistungen in den Apotheken

Ein weiteres wichtiges Angebot ist die Blutdruckmessung, die in der Apotheke dreimal durchgeführt wird, um einen Durchschnittswert zu ermitteln. Patienten, die einen Verdacht auf Bluthochdruck haben, können ihren Blutdruck kostenlos messen lassen. Für Patienten mit Asthma wird die richtige Inhalationstechnik vermittelt, während die Beratung für Patienten in oraler Krebstherapie sich auf Nebenwirkungen und die korrekte Einnahme konzentriert. Zudem gibt es spezielle Unterstützung für organtransplantierte Patienten bei der Anwendung von Immunsuppressiva. Diese speziellen Dienstleistungen sind allerdings in der Heide-Apotheke nicht verfügbar.

Pharmazeutische Dienstleistungen sind derzeit in Apotheken in Delmenhorst, Ganderkesee sowie im Landkreis Oldenburg anzutreffen. Informationen über die angebotenen Dienstleistungen lassen sich unter apoguide.de finden. Die Einführung dieser Angebote stieß jedoch auch auf Kritik von der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband, die betonen, dass Apotheken keine Ersatzlösung für Arztpraxen seien. Der Präsident der BÄK warnt zudem vor einem Ungleichgewicht in der Vergütung zwischen Apothekern und Medizinern. Möller weist darauf hin, dass es nicht darum gehe, in Konkurrenz zu Ärzten zu treten, sondern gemeinsam zu arbeiten.

Zusätzlich zu den vorangegangenen Informationen regelt die Bundesapothekerkammer (BAK) die Blutdruckmessungen in Apotheken gemäß der SOP „Blutdruckmessung in der Apotheke“. Die Messungen erfolgen nach einer fünfminütigen Ruhepause im Sitzen. Dabei werden drei Messungen durchgeführt, mit kurzen Pausen zwischen den einzelnen Schritten. Die Blutdruckwerte werden anschließend dokumentiert und durch ein Ampelschema in Risiko-Kategorien eingeteilt. Während die Patienten mit „roten“ Blutdruckwerten (systolisch > 130/140 mmHg oder diastolisch > 80 mmHg) innerhalb von vier Wochen einen Arzt aufsuchen sollten, ist auch bei zu niedrigen Werten eine ärztliche Abklärung erforderlich.