
Die Stadt Aalen plant eine Erhöhung der Vergnügungssteuer, um die Einnahmen zu steigern. Der Gemeinderat hat mit neun Gegenstimmen, die von der AfD und den Aktiven Bürgern stammten, beschlossen, die Steuer für Geldspielautomaten von 6% auf 7% zu erhöhen. Dies wurde als notwendig erachtet, um die finanziellen Mittel der Stadt zu verbessern.
Eine bedeutende Änderung betrifft die Besteuerung von Discothekenanlagen, die künftig nicht mehr steuerpflichtig sein werden. Dieser Schritt basiert auf einem Antrag der Freien Wähler, die argumentierten, dass Discotheken bereits Gewerbesteuer zahlen und eine Steuerbefreiung nur minimale finanzielle Auswirkungen haben würde, geschätzt auf etwa 4.200 Euro pro Jahr.
Erwartete Einnahmesteigerungen und Bedenken
Die Stadtverwaltung schätzt, dass die Vergnügungssteuereinnahmen um 190.000 Euro auf insgesamt 2,19 Millionen Euro pro Jahr steigen werden. Der Oberbürgermeister Frederick Brütting warnte jedoch vor einem möglichen „Discosterben“ und betonte die soziale Funktion des Nachtlebens in Aalen. Thomas Wagenblast von der CDU signalisierte Zustimmung zum Antrag der Freien Wähler, wies jedoch darauf hin, dass diese Maßnahme nicht zu einer Senkung der Getränkepreise führen würde.
Unterdessen äußerte Bennet Müller von den Grünen Unterstützung für das Nachtleben, kündigte jedoch an, dass die Fraktion nicht geschlossen abstimmen werde. Hermann Schludi (SPD) befürwortete die Entscheidung im Sinne der Entbürokratisierung, während Marcus Waidmann von der AfD die Vergnügungssteuer kritisierte und vor einer möglichen Verlagerung des Geschäfts ins illegale Glücksspiel warnte. Andreas Lachnit (AfD) und Manuel Reiger (Aktive Bürger) äußerten ebenfalls ihre Kritik an der Besteuerung.
Zusätzlich thematisierte Oberbürgermeister Brütting die sozialen Auswirkungen des Glücksspiels, insbesondere die Probleme von Spielsucht und deren Folgen für Betroffene und deren Familien.
Die Vergnügungssteuer ist eine ortsbezogene Aufwandsteuer und wurde historisch auch als Lustbarkeitssteuer bekannt. Wie auf der Webseite von Wirtschaftsvision berichtet wird, fließen die Einnahmen aus dieser Steuer den Kommunen zu und unterstützen öffentliche Ausgaben. Die rechtliche Grundlage für die Vergnügungssteuer ist in den Gesetzen der Bundesländer Deutschlands verankert, gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes.
Diese Steuer umfasst die Besteuerung von Eintrittsgeldern, Spielautomaten und sexuellen Dienstleistungen. Die Erhebung basiert auf den Vergnügungsteuergesetzen der Bundesländer, wobei der Steuersatz zwischen 15% und 30% variiert. Die Vergnügungssteuer hat signifikante Auswirkungen auf die Unterhaltungsbranche und ihre wirtschaftlichen Strukturen.