
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat einen umfassenden Plan zur Optimierung seiner Verwaltungsstruktur vorgestellt. Ziel dieser Reform ist es, die Transparenz zu steigern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Verwaltung bürgerfreundlicher sowie zukunftsfähiger zu gestalten. Die Reform tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Grundlage der Maßnahmen ist eine Analyse der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die internen Überlegungen und eine Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2022.
Ein zentrales Anliegen der Reform ist die Reduzierung zu großer Leitungsspannen in den Fachdiensten, die die Steuerung der Abläufe erschwerten. Um dies zu erreichen, werden Sachgebietsleitungen eingeführt, die für eine bessere Aufgabenverteilung und klare Ansprechpartner sorgen sollen. Die Reform zielt darauf ab, eine transparentere und effizientere Arbeitsorganisation zu etablieren, die Führungsspannen zu optimieren und die Arbeitsbelastung gerechter zu verteilen. Führungskräfte werden dadurch in die Lage versetzt, sich verstärkt strategischen Aufgaben zu widmen.
Änderungen in der Außenkommunikation
Ein weiteres wichtiges Element der Reform ist die Umbenennung der bisherigen „Fachdienste“ in „Ämter“, um die Verständlichkeit der Verwaltungsstruktur für die Bürger zu verbessern. Beispielsweise wird der „Fachdienst Soziale Dienste, Familienhilfe“ künftig als „Jugendamt“ bezeichnet. Diese Änderungen sollen nicht nur die Außenkommunikation der Verwaltung optimieren, sondern auch die Verwaltungsstrukturen greifbarer machen. In den kommenden Wochen sind zudem technische und visuelle Anpassungen geplant, wie die Aktualisierung des Besucherleitsystems, der Türbeschilderungen sowie der Homepage und Briefköpfe.
Die Veränderungen im Alb-Donau-Kreis sind Teil einer längeren Entwicklung, die sich über Jahrzehnte erstreckt. So wurde in den 1960er Jahren bereits die Diskussion um die ideale Größe von Gemeinden in Westdeutschland geführt, als Baden-Württemberg 1969 über 3.379 selbständige Gemeinden und 63 Landkreise verfügte. Historische Gegenüberstellungen verdeutlichen, dass der Bedarf an effizienten Verwaltungseinheiten schon damals ein wichtiges Anliegen war. Ein Beispiel dieser Reformbemühungen ist die Zusammenlegung kleinerer Gemeinden und Landkreise zu größeren Einheiten, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Land zu schaffen, wie landkreisnachrichten.de berichtete.