Allerheiligen: Was an diesem stillen Feiertag absolut tabu ist!
Am 1. November wird in mehreren Bundesländern Deutschlands, darunter Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen, Allerheiligen gefeiert – ein gesetzlicher Feiertag, der Ruhe und Besinnung gebietet. An diesem stillen Tag, der den Verstorbenen gewidmet ist, sind große Feierlichkeiten und öffentliche Veranstaltungen strikt untersagt. Geschäfte und Wochenmärkte bleiben geschlossen, und auch Sportevents dürfen nur außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten stattfinden, die in der Regel zwischen 6 und 11 Uhr liegen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Filmprogramm: An Allerheiligen dürfen keine Filme gezeigt werden, die den „ernsten Charakter des Tages“ verletzen. Dies betrifft vor allem Kinos, während Streamingdienste und Fernsehsender nicht denselben Beschränkungen unterliegen. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) entscheidet, welche Filme für den Feiertag geeignet sind, wobei in den letzten Jahren kaum noch Filme abgelehnt wurden. Die Diskussion über die Relevanz dieser stillen Feiertage und die strengen Vorschriften wird immer lauter, insbesondere mit Blick auf die gesellschaftlichen Veränderungen und den Widerstand gegen das Tanzverbot an Karfreitag. Weitere Details zu den Regeln und Ausnahmen an Allerheiligen finden sich hier.