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Baugeheimnisse aufgedeckt: Dramatischer Rückgang der Genehmigungen in BW!

Im Jahr 2024 verzeichnete Baden-Württemberg einen signifikanten Rückgang der Baugenehmigungen. Laut aktuellen Angaben von Statistik BW wurden insgesamt 19.447 Baugenehmigungen erteilt, was einem Rückgang von 13 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders auffällig ist der Rückgang der genehmigten Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, der um 24 % auf 26.969 Einheiten fiel.

Die Vergabe von Baugenehmigungen in den Vorjahren zeigt ein alarmierendes Bild: Im Jahr 2021 wurden noch 54.557 Wohnungen genehmigt, 2022 waren es 50.083 und 2023 fiel die Zahl auf 35.481. Insbesondere 2024 wurden in Wohngebäuden nur 20.550 Wohnungen genehmigt, was einem Rückgang von 27 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Auch in den verschiedenen Gebäudetypen gab es erhebliche Rückgänge, so sank die Genehmigungszahl für Mehrfamilienhäuser um 30 % auf 13.356, und für Zweifamilienhäuser um 23 % auf 2.006.

Regionale Unterschiede und Erneuerungen in der Bauordnung

Der Ortenaukreis führte die Statistik der genehmigten Wohnungen im Jahr 2024 mit 1.094 Einheiten an, gefolgt vom Rhein-Neckar-Kreis mit 950 und dem Landkreis Ravensburg mit 932. Positiv zu erwähnen sind die Entwicklungen in einigen Kreisen wie Heidenheim, Sigmaringen, Waldshut, Calw, Stuttgart, Ludwigsburg und Reutlingen, wo mehr Baugenehmigungen erteilt wurden als im Vorjahr. Der Landkreis Esslingen verzeichnete jedoch den größten Rückgang mit über 1.000 genehmigten Einheiten und kam auf lediglich 691.

Zusätzlich zu den Rückgängen in den Baugenehmigungen hat die Landesregierung von Baden-Württemberg Reformen in der Landesbauordnung beschlossen, wie auf der Webseite mlw.baden-wuerttemberg.de berichtet wird. Diese Reform zielt darauf ab, verfahrensfreie Bauvorhaben zu fördern. Solche Vorhaben können ohne baurechtliches Verfahren errichtet, verändert oder umgenutzt werden, was Bauherren Zeit und Kosten spart sowie die Baurechtsbehörden entlastet. Insbesondere werden Nutzungsänderungen hin zur Wohnnutzung generell verfahrensfrei gestellt, um schneller Wohnraum zu schaffen. Die Liste der verfahrensfreien Vorhaben wird zudem erweitert, einschließlich Bau von Kinderspielplätzen, Garagen und Terrassen.