Biberach

Gericht verurteilt Bauer für Zollstock-Wurf bei Protesten in Biberach

In Biberach an der Riß kam es während einer Bauerndemonstration am 14. Februar 2024 zu Auseinandersetzungen, die rechtliche Konsequenzen nach sich zogen. Landwirte und weitere Teilnehmer hatten die Stadthalle blockiert, in der die Grünen ihren Politischen Aschermittwoch abhalten wollten. Diese Aktion führte zur kurzfristigen Absage der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, nachdem bei den Auseinandersetzungen eine Seitenscheibe am Begleitfahrzeug von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir beschädigt wurde. Ein 44-jähriger Teilnehmer, dem das Werfen eines Zollstocks auf das Fahrzeug vorgeworfen wurde, wurde vom Amtsgericht Biberach zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurden gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Zuge der Ermittlungen wurden gegen insgesamt 63 Verdächtige ermittelt, in 14 Fällen wurde Anklage erhoben. Die Strafverfolgungsbehörden erließen über 40 Strafbefehle, die Geldstrafen von 30 bis 120 Tagessätzen umfassen. Für 13 dieser Fälle legten die Betroffenen Einspruch ein, und Hauptverhandlungen stehen noch aus. In diesem Jahr fand der Politische Aschermittwoch der Grünen wieder in Biberach statt, jedoch unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Blockaden von Straßen und das Ausbringen von Silage, Stroh oder Mist in der Innenstadt waren untersagt, was mit einem starken Polizeiaufgebot überwacht wurde. Laut Polizeipräsidium gab es beim diesjährigen Politischen Aschermittwoch keine besonderen Vorkommnisse, wie [wochenblatt-dlv.de](https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/gericht-verurteilt-zollstock-werfer-bauerndemo-haftstrafe-579971) berichtete.

Urteile und weitere Verfahren

In einem weiteren rechtlichen Nachspiel im Zusammenhang mit den Protesten wurde ein 40-jähriger Lehrer zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Biberach verhängte gegen ihn 80 Tagessätze zu je 50 Euro, was insgesamt 4000 Euro ausmacht. Der Lehrer hatte einen zuvor ausgesprochenen Strafbefehl über 3200 Euro nicht akzeptiert und musste sich deshalb vor Gericht verantworten. Ihm wurden Vorwürfe wie Beteiligung an einer Straßenblockade, Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemacht. Der Lehrer äußerte, dass er nicht die Absicht gehabt hätte, die Polizei zu behindern, sondern aus Neugier und Gruppendynamik in die Situation geraten sei. Auch dieses Urteil ist noch nicht endgültig; der Lehrer hat Einspruch angekündigt. Weitere Prozesse gegen andere Personen, die an den Protestaktionen beteiligt waren und ihre Strafbefehle akzeptiert haben, stehen noch aus, wie [agrarwelt.com](https://www.agrarwelt.com/sonstiges/gerichtsentscheidung-nach-biberacher-bauernprotesten.html) berichtete.