Biberach

Reform der Gebührenordnung: Ärzte fordern dringend neue Regelungen!

Die Diskussion über die dringend erforderliche Reform der Gebührenordnung der privaten Krankenversicherungen (GOÄ) hat an Intensität gewonnen. Dr. Angela Foldenauer kritisierte die seit 1996 unveränderte Gebührenordnung, insbesondere die Tatsache, dass für eine Beratung und eine Impfung jeweils nur 10,72 Euro vergütet werden, während diese Preise seit 29 Jahren unverändert sind. Foldenauer fordert eine umfassende Neuordnung der GOÄ.

Wolfgang Dahler von der CDU äußerte, dass die aktuelle Ampelregierung eine Änderung der GOÄ blockiert habe. Er stellte klar, dass die GOÄ nur für privatärztliche Leistungen gilt und nicht für Patienten mit gesetzlicher Versicherung. Anpassungen für gesetzlich Versicherte müssen durch einen Vorschlag der Bundesärztekammer und des Verbandes der Privaten Krankenkassen erfolgen, der von der Bundesregierung in die Tat umgesetzt werden muss. Die CDU kritisiert die Blockadehaltung der Ampelregierung und führt an, dass für Kassenpatienten der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) gilt, der in den letzten Jahren erhöht wurde.

Reformen und Ankündigungen

Martin Gerster von der SPD sieht ebenfalls Reformbedarf bei der GOÄ. Er betont jedoch, dass die Einkommen der Ärzte über die Jahre gestiegen sind und die GOÄ privatärztliche Leistungen regelt, für die der Bundestag nicht zuständig ist. Gerster weist darauf hin, dass die Reinerträge niedergelassener Ärzte seit 2003 überdurchschnittlich gestiegen sind. Dr. Anja Reinalter von Bündnis90/Die Grünen fordert ebenso eine Reform der GOÄ. Laut Reinalter habe Gesundheitsminister Lauterbach angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode keine Änderungen vorgenommen werden, die das Verhältnis zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.

Die Grünen unterstützen strukturelle Veränderungen in der GOÄ und begrüßen Vorschläge zur regelmäßigen Anpassung der Gebührenordnung. Reinalter hebt hervor, dass in der kommenden Woche im Bundestag Verbesserungen für Hausärzte beschlossen werden sollen, um den Beruf attraktiver zu machen und Fehlanreize zu beseitigen.

Parallel dazu haben sich die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung auf ein neues Gebührensystem für die ärztliche Gebührenordnung verständigt. Dies wurde in einem Bericht von arzt-wirtschaft.de thematisiert. Die überarbeitete GOÄ wird die bisherigen Mehrfachhebesätze abschaffen und jede Leistung erhält einen festen Preis, der bei komplexen Fällen durch medizinisch begründete Zuschläge ergänzt werden kann. Der neue Entwurf umfasst 5.500 Gebührenpositionen und sieht eine Verbesserung der Vergütung für sprechende Medizin vor, während technische Leistungen in einigen Bereichen gesenkt werden.

Der PKV-Verband hat einer Erhöhung des Ausgabevolumens um bis zu 13,2 % zugestimmt, was etwa 1,9 Milliarden Euro entspricht. Diese Erhöhung soll schrittweise über die ersten drei Jahre der Einführung der neuen Gebührenordnung erfolgen. Trotz positiver Rückmeldungen zahlreicher ärztlicher Verbände und Fachgesellschaften gibt es auch kritische Stimmen zu den Änderungen. Die finale Entscheidung über den Entwurf obliegt dem Bundesgesundheitsministerium, und sollte der Entwurf genehmigt werden, wird er am 9. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt.