Biberach

Uttenweiler im Schulstress: Ganztagsbetreuung sorgt für Unruhe!

Die Gemeinde Uttenweiler steht derzeit vor Herausforderungen im Hinblick auf die künftige Ganztagsbetreuung an der Abt-Ulrich-Blank-Grundschule. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche für Grundschulkinder bestehen. Aktuell bietet die Schule 12 Lehrerwochenstunden und ein kostenloses Ganztagsangebot von Montag bis Donnerstag an, jedoch nehmen zwischen 26 und 74 Kinder daran teil.

Die Aufsichtsbehörden, insbesondere das Schulamt, haben darauf hingewiesen, dass das aktuelle Angebot nicht den neuen Rechtsansprüchen genügt. Demnach ist es erforderlich, dass pro Gruppe oder Jahrgangsstufe mindestens 20 Kinder angemeldet sind. Andernfalls könnte das Schulamt die zugewiesenen Lehrerwochenstunden reduzieren.

Details zur Umsetzung des Rechtsanspruchs

Das Ziel des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist es, die Infrastruktur für Bildungs- und Betreuungsangebote erheblich zu verbessern und die Teilhabechancen der Kinder zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert sowie die Gleichberechtigung gestärkt werden. Die Gemeinde befindet sich in der Zwickmühle, ob sie eine kostenpflichtige kommunale Betreuung anbieten oder eine kostenfreie Ganztagsschule mit ergänzender kommunaler Betreuung einrichten soll.

Nach den Vorgaben des Paragraphen SchG §4a sind ganztägige Modelle mit drei, vier oder fünf Tagen pro Woche und sieben oder acht Stunden pro Tag möglich. Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, ein Angebot mit drei Mal acht Stunden für eine Gruppe von mindestens 25 Kindern zu schaffen, wobei den Eltern eine Wahlform zur Verfügung stehen soll. Zudem wird zusätzliche kostenpflichtige Betreuung angestrebt, um die finanziellen Belange zu wahren.

Bürgermeister Werner Binder äußerte Bedenken bezüglich der Finanzierung und der Gewinnung von Personal für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung. Die Gemeinde trägt außerdem die Verantwortung für die baulichen Maßnahmen, die Bereitstellung von Mittagessen und flexible Betreuungsangebote für die Kinder. Der Gemeinderat hat weder Verständnis für die Vorgaben des Schulamts noch für die potenziellen Auswirkungen auf die Vereinsarbeit in der Gemeinde gezeigt. Die Entscheidung über die Umsetzung des Rechtsanspruchs hinsichtlich der Grundschule Uttenweiler wurde mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zum September 2026 getroffen.

Parallel dazu hat der Bundesrat am 10. September 2021 die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Dieser wird schrittweise ab August 2026 für die erste Klassenstufe und bis August 2029 auf alle Klassenstufen eins bis vier ausgeweitet. Das Gesetz regelt im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei auch die Unterrichtszeit angerechnet wird. Zudem wird der Anspruch auch in den Ferien gelten, mit maximal vier Wochen Schließzeit jährlich, wie der Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet.

Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung werden Bundeshilfen von bis zu 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Mittel sollen jährlich ansteigen, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden und die Chancengerechtigkeit für Kinder zu fördern.

Schwäbische berichtete, dass …

BMFSFJ verweist darauf, dass …