Esslingen am Neckar

E-Scooter-Fahrer ohne gültiges Kennzeichen: Polizei schlägt Alarm!

Ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Altdorf wurde am 08. März 2025 um 14:30 Uhr im Brunnenweg angehalten, da er ein abgelaufenes (blaues) Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug hatte. Infolge dieses Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, und die Weiterfahrt des Fahrers wurde untersagt. Es ist zu beachten, dass alle blauen Versicherungskennzeichen seit dem 28. Februar 2025 abgelaufen sind und ab sofort neue grüne Kennzeichen erforderlich sind. Diese Meldung wurde am 09. März 2025 um 07:03 Uhr von der Polizeidirektion Landau veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit E-Scootern in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Fahrzeuge versichert sind, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Laut Informationen von bussgeldkatalog.org benötigen alle Elektrokleinstfahrzeuge, einschließlich E-Scootern, eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kosten hierfür liegen im Durchschnitt zwischen 20 und 40 Euro pro Jahr. Das Fahren ohne gültige Versicherungsplakette kann als Straftat gewertet werden und zieht möglicherweise Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich. Zudem wird bei einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen ein Verwarngeld von 40 Euro fällig.

Statistik der Verkehrsunfälle

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland insgesamt 2.406.465 Verkehrsunfälle erfasst, was einen Anstieg im Vergleich zu 2.314.938 Unfällen im Jahr 2021 und 2.245.245 im Jahr 2020 bedeutet. Bei Unfällen mit Personenschaden gab es 2022 insgesamt 289.672 Vorfälle, bei denen 2.788 Personen getötet wurden. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 waren es 258.987 Unfälle mit Personenschaden und 2.562 Todesopfer, wie news.de berichtete.

E-Scooter-Versicherungen sind in Deutschland jährlich gültig, beginnend am 01. März eines Jahres. Die Farbe des Versicherungsaufklebers ändert sich je nach Jahr und kann unter anderem blau, grün oder schwarz sein. Bei Versicherungsbüros kann der Aufkleber direkt mitgenommen werden, sobald der Vertrag abgeschlossen ist. Es ist zu beachten, dass auch ausgeliehene E-Scooter versichert sein müssen, hierbei übernimmt in der Regel der Verleiher die Versicherung.