Freudenstadt

Klimaschutz für Meßstetten: Neues Konzept bringt frischen Wind!

Die Stadt Meßstetten hat seit Jahresbeginn einen neuen Klimaschutzmanager, Roland Eppler, in Teilzeit eingestellt. In seiner Funktion wird er ein integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt entwickeln. Eppler bringt seit 2002 Erfahrung in der Energieberatung mit und führt ein Ingenieurbüro für Energie- und Ressourceneffizienz. In einer jüngsten Präsentation wies er auf den Anstieg der mittleren Jahrestemperatur im Südwesten Deutschlands von 1881 bis 2019 hin. Der Klimasteckbrief von Meßstetten enthält wichtige Daten zu Frost- und Sommertagen, Tropennächten und Niederschlagsmengen bis zum Jahr 2100.

Epplers Präsentation veranschaulichte auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldwirtschaft durch Diagramme. Die Stadt Meßstetten ist Teil der Initiativen des Landes Baden-Württemberg, das bereits 2013 ein Klimaschutzgesetz verabschiedete, welches Gemeinden dazu aufruft, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Um den Zustand städtischer Gebäude zu analysieren, führt Eppler eine Bestandsaufnahme durch, die Heizungen, Beleuchtung und Fensterisolierung umfasst.

Handlungsoptionen und Bürgerbeteiligung

Die geplanten Handlungsoptionen für Meßstetten umfassen Maßnahmen in den Bereichen Stromerzeugung, Heizung, Dämmung, Abwasserentsorgung, Mobilität und Nutzung erneuerbarer Energien. Zudem sind Gespräche mit Bürgern sowie Vertretern von Gewerbe und Industrie vorgesehen, um deren Anregungen und Bedenken in den Prozess einzubeziehen. Workshops für die Verwaltung und ein ständiger Austausch mit dem Gemeinderat und Ortschaftsräten sind ebenfalls geplant. Die Stadt erhält Fördermittel in Höhe von 135.000 Euro bis Ende 2026 von der „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)“-gGmbH. Bürgermeister Frank Schroft betont die Notwendigkeit greifbarer Ergebnisse und wirtschaftlicher Vorteile aus dem Konzept, wie [schwarzwaelder-bote.de](https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.klimaschutz-manager-stellt-sein-konzept-vor-beim-klimaschutz-soll-ganz-messstetten-mithelfen.c0391a53-8e99-4944-bd00-7e796f808b1e.html) berichtete.

Ergänzend zu diesen lokalen Maßnahmen verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg am 1. Februar 2023 das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz, das das Klimaschutzgesetz von 2013 weiterentwickelt. Das neue Gesetz, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaschutzverpflichtung der Länder berücksichtigt, legt zentrale Klimaschutzziele für 2030 und 2040 fest und konkretisiert diese für die Bereiche Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr durch spezifische Einsparvorgaben. Zudem wird ein „Klima-Maßnahmen-Register“ zur fortlaufenden Dokumentation von Klimaschutzmaßnahmen eingeführt, während regelmäßige Überprüfungen der Erreichung der Klimaschutzziele geplant sind. Bei Nichterreichung kann die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschließen. Zu den konkreten Regelungen gehören die kommunale Wärmeplanung und die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf neugebauten Gebäuden sowie bei grundlegenden Dachsanierungen. Diese Bestimmungen richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an das Land, die Kommunen und die Wirtschaft, wie [um.baden-wuerttemberg.de](https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/klimaschutz/klimaschutz-und-klimawandelanpassungsgesetz-baden-wuerttemberg) berichtete.