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Bezahlkarte für Flüchtlinge: Hohenlohekreis startet neues System!

Der Hohenlohekreis hat Ende Januar 2025 eine Bezahlkarte für geflüchtete Menschen eingeführt. Der Landkreis Schwäbisch Hall plant, diesem Beispiel zu folgen und zunächst neu zugewiesene Personen mit der Karte auszustatten. Die Bezahlkarte enthält einen Betrag von 50 Euro und erlaubt es den Empfängern, in der Regel nur einen bestimmten Betrag bar im Monat abzuheben. Der Hohenlohekreis hat angekündigt, dass die Ausgabe der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2025 abgeschlossen sein soll, wobei über 450 Karten ausgegeben werden.

Dieser Schritt folgt einer Gesetzesänderung zum Asylbewerberleistungsgesetz, die am 1. März 2024 beschlossen wurde. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 12. April 2024, und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Am 16. Mai 2024 trat das Gesetz in Kraft und die Bezahlkarte wurde als neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen aufgenommen. Geflüchtete in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen können nun in Form von Sachleistungen, Bargeld oder durch die Bezahlkarte erbracht werden, wie die Bundesregierung berichtete.

Regelungen zur Nutzung der Bezahlkarte

Die neue Regelung erlaubt es allen geflüchteten Menschen, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Bezahlkarte zu erhalten. Zuvor erhielten Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen, während außerhalb vorrangig Bargeld zur Verfügung stand. Mit der Gesetzesreform wird den Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung gegeben. Die Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den einzelnen Ländern, die Mindeststandards vereinbart haben und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung gestartet haben.

Die Höhe des abhebbaren Betrags wird von der zuständigen Behörde festgelegt, die auch entscheiden kann, wann der Einsatz der Bezahlkarte nicht sinnvoll ist, beispielsweise bei Einkommen auf einem Girokonto. Es ist vorgesehen, dass Bezahlkarten nur im Inland verwendet werden, um Gelder für Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland zu verhindern. Die Städte und Gemeinden erhoffen sich durch die Bezahlkarte zudem einen geringeren Verwaltungsaufwand.