
Am Dienstag, den 18. März 2025, wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe um 10.30 Uhr über die Kontrolle von Apple durch das Bundeskartellamt entscheiden. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der Einstufung von Apple als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2023 diese Einschätzung getroffen, gegen die sich Apple mit einer Klage an den BGH wandte (Aktenzeichen: KVB 61/23).
Die Einstufung ist ein erster Schritt in einem zweistufigen Verfahren. Im zweiten Schritt könnte das Bundeskartellamt bestimmten Firmen verbieten, Praktiken durchzuführen, welche den Wettbewerb gefährden. Eine ähnliche Maßnahme wurde im April 2024 im Fall zwischen Amazon und dem Bundeskartellamt zugunsten des Kartellamts entschieden.
Apple unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht
Laut Informationen des Bundeskartellamtes hat Apple Inc. eine erhebliche marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb. Diese Einstufung führt dazu, dass das Unternehmen einer erweiterten Missbrauchsaufsicht gemäß § 19a GWB unterliegt, die im Januar 2021 in Kraft trat. Diese Regelung ermöglicht es dem Bundeskartellamt, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, hebt die wirtschaftliche Machtposition von Apple und deren Einfluss auf den Wettbewerb hervor. Apple betreibt ein umfassendes digitales Ökosystem, das weltweit eine zentrale Rolle innehat. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte Apple weltweite Umsatzerlöse von rund 400 Milliarden USD und einen Gewinn von nahezu 100 Milliarden USD. Das iPhone trägt dabei kontinuierlich zu mehr als 50 % des Umsatzes des Unternehmens bei.
Darüber hinaus kontrolliert Apple die gesamte Wertschöpfungskette für mobile digitale Endgeräte und entwickelt eigene Software, einschließlich iOS und dem App Store. Mit einer aktiven Gerätebasis von über 2 Milliarden Stück bindet Apple Nutzer langfristig an sein Ökosystem und hat Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Das Bundeskartellamt prüft aktuell Apples Tracking-Regelungen sowie das App Tracking Transparency Framework auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist auf fünf Jahre befristet. In der Vergangenheit hat das Bundeskartellamt bereits ähnliche Entscheidungen gegen andere Digitalkonzerne wie Alphabet/Google, Meta/Facebook und Amazon getroffen und ein Feststellungsverfahren gegen Microsoft eingeleitet.