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Brandanschlag in Saarlouis: BGH bestätigt historische Urteile!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen in einem in der deutschen Justizgeschichte brisanten Fall abgelehnt. Peter Werner Sch. wurde rechtskräftig für einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis verurteilt, der bereits 1991 stattfand.

In einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, hatte das Oberlandesgericht Koblenz Sch. im September 2023 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt. Der BGH befand, dass keine Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung vorlägen und wies die Revisionen des Angeklagten, der Bundesanwaltschaft sowie der Nebenkläger zurück.

Hintergrund des Verbrechens

Der Angeklagte, damals 20 Jahre alt und Teil der Nazi-Skinhead-Szene, hatte am Abend des Anschlags in einer Kneipe gesessen und sich mit anderen Mitgliedern seiner Gruppe darüber unterhalten, einen ähnlichen Brandanschlag wie in Hoyerswerda durchzuführen. In derselben Nacht zündete er die Treppe der Asylunterkunft an. Während 21 Bewohner sich retten konnten, starb Samuel Kofi Yeboah.

Die Polizei ermittelte zunächst nur oberflächlich; der Fall blieb viele Jahre ungeklärt. Erst 2019 gab es einen entscheidenden Hinweis, als Sch. einer Bekannten bei einem Grillfest von seiner Tat erzählte, was zu seiner Festnahme führte.

Rechtsfragen und laufende Verfahren

Im September 2023 wurde er vom Koblenzer Oberlandesgericht nicht nur wegen Mordes, sondern auch in zwölf weiteren Fällen wegen versuchten Mordes verurteilt. Dabei ging es um acht weitere Personen, die sich in der Nähe des Brandschutzbereiches aufhielten. Der BGH behandelte die Frage, ob Sch. auch wegen versuchten Mordes an diesen acht Personen hätte verurteilt werden müssen, kam jedoch zu dem Schluss, dass das OLG hier korrekt handelte, da der Angeklagte davon ausgehen konnte, dass die Personen sich rechtzeitig in Sicherheit bringen würden.

Peters Str., der Anführer der Nazi-Gruppe und angeblicher Mitwisser der Tat, wurde 2024 von den Vorwürfen der Anstiftung freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft legte Revision ein, was darauf hindeutet, dass das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist.