Ein 52-jähriger Mann wurde vom Karlsruher Landgericht wegen des Mordes an seinem Schwiegervater zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Seine 45-jährige Ehefrau erhielt für ihre Beihilfe eine Haftstrafe von sechs Jahren. Der Mord ereignete sich am 1. Februar 2024 in einem Wald in Pfinztal, östlich von Karlsruhe. Auslöser der Tat war ein Streit um die Trennung der Kinder, welcher zu gravierenden Auseinandersetzungen führte, wie zeit.de berichtete.
Der Angeklagte setzte Pfefferspray ein, um das Opfer bewegungsunfähig zu machen, und attackierte es mit einem Klappmesser. Dies führte zu 46 Stich- und Schnittwunden, was der Richter als „Gewaltorgie“ einstuft. Zudem wird Heimtücke als Mordmerkmal gewertet. Kurz vor der Tat erwarb der Angeklagte ein Einhandmesser und Tierabwehrspray. Die Ehefrau nutzte ein Geheimhandy, um sich mit dem Opfer zu verabreden. Das Opfer, ein 63-jähriger Mann, war nicht auf einen Angriff vorbereitet und konnte sich nicht verteidigen.
Wichtige Details zur Tat und Verhaftung
Nach dem Verbrechen entsorgten die Angeklagten das Tatwerkzeug und reinigten ihr Auto. Während der Verhandlung räumte der Angeklagte seine Tat zunächst ein, übernahm dann jedoch die alleinige Verantwortung und behauptete, bedroht worden zu sein. Das Gericht wertete diese Einlassung als „erlogene Schutzbehauptung“. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Freiheitsstrafen für beide Angeklagten gefordert, und der Sohn des Opfers trat als Nebenkläger auf. Die Verhaftung des Paares erfolgte zwei Wochen nach der Tat am Flughafen Straßburg, als sie mit den Kindern in die Türkei ausreisen wollten, so ka-news.de.
Die Tochter des Angeklagten hatte sich im November 2023 von dem Sohn des Getöteten getrennt, was zu Spannungen innerhalb der Familien führte. Der Mordprozess wurde am Landgericht Karlsruhe eröffnet, und die große Strafkammer hat bereits zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt. Es sind 14 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Ein Urteil könnte bis Ende Februar 2024 gefällt werden.