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Neues Haus des Jugendrechts in Konstanz: Schnelle Hilfe für Jugendliche!

Das „Haus des Jugendrechts“ in Konstanz hat am 19. Dezember offiziell seine Arbeit aufgenommen. Ziel der Einrichtung ist es, schnell auf Jugendkriminalität im Kreis zu reagieren und diese zu verhindern. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe haben sich in der Einrichtung zusammengeschlossen, um durch kurze Wege und intensiven Informationsaustausch effizient arbeiten zu können.

Besonders fokussiert sich das Haus des Jugendrechts auf den persönlichen Kontakt zu jugendlichen Tätern, der laut dem Innenministerium Baden-Württemberg entscheidend ist für individuelle Reaktionen und zur Verhinderung weiterer Straftaten. Jugendsachbearbeiter:innen, die speziell ausgebildete Polizeibeamt:innen sind, sollen ein Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen aufbauen. Die Kooperationsvereinbarung wurde von Landrat Zeno Danner, Oberbürgermeister Uli Burchardt, Polizeipräsident Hubert Wörner und Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jörg Roth unterzeichnet.

Struktur und Angebote der Einrichtung

  • Die Jugendgerichtshilfe der Stadt Konstanz und des Landkreises Konstanz sowie vier Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte arbeiten seit Anfang November im Hofer’schen Anwesen zusammen.
  • Im Verlauf des Jahres werden sechs weitere Jugendsachbearbeiter:innen des Polizeipräsidiums in das Gebäude einziehen.
  • Das Haus des Jugendrechts ist die zehnte Einrichtung ihrer Art in Baden-Württemberg und das zweite im Zuständigkeitsbezirk des Polizeipräsidiums und der Staatsanwaltschaft Konstanz.
  • Die Einrichtung bündelt neben der Strafverfolgung auch pädagogische Angebote und präventive Arbeit.
  • Die offizielle Eröffnung des Hauses ist nach dem Einzug der polizeilichen Jugendsachbearbeiter:innen im Jahr 2025 geplant.

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für die landesweite Etablierung der Häuser des Jugendrechts ausgesprochen. Auch in Stuttgart wird an ähnlichen Initiativen gearbeitet, wie haus-des-jugendrechts-stuttgart.justiz-bw.de berichtete, wo es ersichtlich ist, dass der Kern des Hauses des Jugendrechts in seiner Gesamtstruktur erhalten bleibt.