Mannheim

Betrunkener 21-Jähriger schlägt Dellen in parkiertes Auto in Mannheim!

In der Nacht von Sonntag auf Montag kam es in Mannheim in der Tullastraße zu einem Vorfall, bei dem ein 21-Jähriger ein geparktes Auto erheblich beschädigte. Laut [RNZ](https://www.rnz.de/region/regionalticker/polizeiberichte_artikel,-Mannheim-Betrunkener-21-jaehriger-schlaegt-Dellen-in-Auto-_arid,1531353.html) wurde der junge Mann dabei beobachtet, wie er zwei große Dellen in einen Renault Kangoo schlug. Anwohner alarmierten die Polizei, die daraufhin schnell am Tatort eintraf und den Täter kontrollierte.

Die Schäden an dem Fahrzeug belaufen sich auf rund 500 Euro. Bei der anschließenden Überprüfung des 21-Jährigen stellte sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand: Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,26 Promille. Infolgedessen muss sich der junge Mann nun wegen Sachbeschädigung verantworten.

Atemalkoholtests im Fokus

Im Zusammenhang mit dem Vorfall ist es relevant zu erwähnen, dass die Polizei bei Verdacht auf Fahren unter Alkoholeinfluss Atemalkoholtests durchführt. Wie [juraforum](https://www.juraforum.de/news/atemalkoholkontrolle-zulaessig-oder-nicht_247248) berichtete, basiert die Durchführung solcher Tests auf §81a StPO, welcher körperliche Untersuchungen zur Feststellung von Tatsachen erlaubt. Ein Anfangsverdacht reicht hierfür aus, um einen Atemalkoholtest anzuordnen, jedoch muss der Beschuldigte nicht aktiv bei der Durchführung mitwirken.

Polizeibeamte müssen Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt gemäß §316 StGB haben. Sollte eine Person den Atemalkoholtest verweigern, können die Beamten den Fahrer zur Dienststelle mitnehmen, wo weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.