
Am Rosenmontag, dem 8. März 2025, kam es in Mannheim zu einem tragischen Vorfall, als ein Mann mit einem Ford Fiesta in eine Fußgängerzone raste. Bei dem Amoklauf starben zwei Menschen, und weitere 14, darunter ein zweijähriges Kind, wurden zum Teil schwer verletzt. Der 40-jährige tatverdächtige Alexander S. stammt aus Ludwigshafen und ist Deutscher ohne Asyl- oder Migrationshintergrund. Die Ermittler vermuten, dass er psychisch krank ist und nicht aus politischen oder islamistischen Motiven handelte.
Im Vergleich zu ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit, wie den Anschlägen in Magdeburg und München, war das mediale Interesse an diesem Fall geringer. Die ARD und das ZDF entschieden sich, am Abend keine Sondersendungen auszustrahlen, während das reguläre Programm unverändert weiterlief. RTL hingegen sendete eine Spezialausgabe mit dem Titel „Schock in Mannheim – Auto fährt in Menschenmenge“. Die ARD erklärte, dass eine Sondersendung nur bei großem Interesse oder bedeutenden Auswirkungen eines Themas erfolgt. Das ZDF verwies auf die Berichterstattung in den „heute“-Nachrichten und „hallo deutschland“ sowie auf Live-Schalten von Reportern vor Ort. Weitere Details wurden von der Polizei erst gegen 20 Uhr bekannt gegeben.
Frühere Kontakte und psychische Probleme
Alexander S. hat in der Vergangenheit rechtsextreme Kontakte gehabt. Im Jahr 2018 wurde er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Zudem kommentierte er ein Bild von Adolf Hitler auf Facebook mit den Worten „Sieg Heil from Germany“. Laut der antifaschistischen Plattform „Exif“ nahm er 2018 an einer rechtsradikalen Demonstration in Berlin teil und soll Mitglied einer verfassungsfeindlichen Gruppe aus dem Reichsbürger-Spektrum gewesen sein. In sozialen Medien präsentierte sich S. als Waffenfan und postete Fotos mit Waffen sowie vor einem Bundeswehrpanzer.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Täters festgestellt. Professor Matthias Jahn von der Goethe-Universität äußerte sich überrascht über die frühe Festlegung der Staatsanwaltschaft, dass kein politisches Motiv vorliege. Bei einem politischen Motiv wäre die Bundesanwaltschaft zuständig und die Ermittlungen würden durch das Bundeskriminalamt geführt. Staatsanwalt Romeo Schüssler betonte, dass Verbindungen zu extremistischen Gruppen nicht automatisch für eine entsprechende Motivation sprechen. Nach dem Vorfall schoss sich S. mit einer Schreckschusspistole in den Mund und forderte die Polizisten auf, ihn zu erschießen, was auf psychische Gründe hindeuten könnte. Die Ermittlungen zur Motivlage des Täters sind weiterhin im Gange.