
In der Stadt Offenburg ist es aktuell zu einer Geschwindigkeitsüberwachung gekommen. Laut news.de wurde der Blitzer am 23.04.2025 um 16:17 Uhr in der Hölderlinstraße im Stadtteil Fessenbach gemeldet. Die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h. Die Informationen über den Blitzer werden regelmäßig aktualisiert, wobei die letzte Aktualisierung um 16:44 Uhr stattfand. Es wird darauf hingewiesen, dass Blitzer zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen und dass ein entsprechendes Verhalten der Fahrer gefragt ist.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, verweist die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf die Bedeutung der Geschwindigkeitsanpassung. Insbesondere wird auf § 23 StVO hingewiesen, der den Betrieb jener Geräte untersagt, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Der Einsatz von Radarwarnern oder Laserstörgeräten im Fahrzeug ist daher strafbar. Allerdings ist die Nutzung von Blitzer-Apps auf Mobiltelefonen nicht strafbar, sofern sie während der Fahrt nicht aktiviert werden.
Bußgelder und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Zusätzlich zu den aktuellen Überwachungsmaßnahmen sind Fahrer von Geschwindigkeitsverstößen ernsthaften Konsequenzen ausgesetzt. Wie der ADAC meldet, führen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Bußgeldern, Punkten und möglichen Fahrverboten. Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt das Bußgeld bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h bei 30 Euro. Bei außerorts geltenden Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die entsprechenden Summen etwas niedriger angelegt.
Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der die finanziellen Konsequenzen genau festlegt. So kann bereits ab 26 km/h zu viel innerorts ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, während bei Verstößen bis 15 km/h häufig ein Verwarnungsgeld angeboten wird.