Rems-Murr-Kreis

Neue Grundsteuern in Abtsgmünd: Was Eigentümer jetzt wissen müssen!

Die Grundsteuerreform hat in Abtsgmünd für große Aufregung gesorgt! Ab Januar 2025 müssen Haus- und Grundstückseigentümer mit neuen Bescheiden rechnen, die entweder höhere oder niedrigere Zahlungen zur Folge haben könnten. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das eine bundesweite Umsetzung der Reform erforderlich machte. Die Gemeinde hat nun die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A und B bekanntgegeben, die nur noch auf die Zustimmung des Gemeinderats warten, wie die Schwäbische Post berichtet.

Die neuen Hebesätze sind ein heißes Thema: Die Verwaltung schlägt für die Grundsteuer A einen Satz von 400 Prozent und für die Grundsteuer B von 380 Prozent vor. Doch was bedeutet das konkret für die Geldbeutel der Bürger? Der endgültige Grundsteuerbetrag wird durch die Multiplikation des Grundstückswerts, des Messwerts und des Hebesatzes ermittelt. Ein Beispiel aus der Finanzabteilung zeigt, dass ein Besitzer eines kleinen Einfamilienhauses mit 571 m² künftig nur noch knapp 300 Euro zahlen müsste, während es für größere Grundstücke deutlich teurer wird.

Steigende Kosten für viele Eigentümer

Besitzer eines Einfamilienhauses mit einem großen Grundstück von 1337 m² müssen ab 2025 mit etwa 693 Euro rechnen, statt wie bisher 463 Euro. Besonders schockierend ist die Erhöhung für unbebaute Grundstücke in Baugebieten: Hier steigt die Grundsteuer von knapp 60 Euro auf fast 650 Euro! Auch Landwirte sind betroffen, da die Gebühren für landwirtschaftliche Flächen ebenfalls ansteigen werden.

Bürgermeister Armin Kiemel sieht die Reform als „Schritt in die richtige Richtung“ und hofft, dass die neuen Regelungen dazu beitragen, die rund 150 Baulücken in Abtsgmünd zu schließen. Diese Lücken sind größtenteils in privater Hand und die Gemeinde möchte vermeiden, neue Baugebiete erschließen zu müssen.

Keine Grundsteuer C vorerst

Ein weiterer Punkt, der für Diskussionen sorgt, ist die Entscheidung der Gemeinde, vorerst auf die Einführung einer Grundsteuer C zu verzichten. Diese könnte einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, aber baureife Grundstücke festlegen, um Baulücken zu schließen. Bürgermeister Kiemel begründet diesen Schritt damit, dass die bereits hohen Gebühren für unbebaute Grundstücke zunächst ausreichend seien.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein, wenn die neuen Grundsteuerbescheide versendet werden. Die Unsicherheit über die zukünftigen Zahlungen sorgt für Nervosität unter den Eigentümern in Abtsgmünd. Die Reform könnte sowohl Entlastungen als auch erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringen, was die Situation für viele zu einer echten Herausforderung macht, wie auch Schwäbische Post berichtet.

NAG Redaktion

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