Reutlingen

Rosenfeld im Fokus: Standortsuche für atomaren Endlager nimmt Fahrt auf!

Rosenfeld wird als möglicher Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle betrachtet. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sind mit der Standortsuche beauftragt. In der Region Neckar-Alb, insbesondere im östlichen Landkreis Reutlingen und der Stadt Rosenfeld, wird in Phase I des Standortauswahlverfahrens nach geeigneten Gebieten geforscht.

Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) sind alle Gebiete in Deutschland zu untersuchen, zu bewerten und zu vergleichen, um den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zu identifizieren. Der Deutsche Bundestag wird die finale Entscheidung über den Endlagerstandort treffen, wobei das Jahr 2031 als Ziel für diese Entscheidung festgelegt wurde. Die BGE rechnet damit, dass der Endlagerstandort zwischen 2046 und 2068 festgelegt werden kann.

Standortauswahlverfahren in drei Phasen

Das Standortauswahlverfahren gliedert sich in drei Phasen: In der ersten Phase erfolgt die Bestimmung von Teilgebieten und Vorschlägen für Standortregionen. In der zweiten Phase wird eine übertägige Erkundung durchgeführt, gefolgt von einer unterirdischen Erkundung in der dritten Phase. Aktuell umfasst die vorläufige Gebietskulisse bereits 90 Teilgebiete, die rund 54% der Fläche Deutschlands ausmachen. Im November 2024 wurde berichtet, dass die Gebietskulisse auf etwa 44% eingegrenzt wurde.

Das Teilgebiet 01, welches die Opalinuston-Formation beinhaltet, wurde in Kategorie C (geringe Eignung) eingestuft und fällt somit aus der weiteren Betrachtung. Für das Teilgebiet 013, das kristalline Wirtsgesteine im Grundgebirge umfasst, stehen noch Prüfungen aus. Am Ende von Phase I wird die BGE Vorschläge für Standortregionen an das BASE übermitteln, und der Bundesgesetzgeber entscheidet, welche Regionen übertägig erkundet werden. Die BGE plant, jährlich zum vierten Quartal neue Arbeitsstände zu veröffentlichen.

Zur weiteren Information und Transparenz für die Öffentlichkeit hat das BASE Fachkonferenzen einberufen, die von betroffenen Kommunen, Wissenschaftlern, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgern organisiert werden. Regionalkonferenzen werden eingerichtet, um Informations- und Kontrollrechte zu gewähren, sobald die Standortregionen benannt sind, wie auf den Seiten von BGE nachzulesen ist.