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Ludwigshafen im Grundsteuer-Dilemma: FWG fordert sofortige Reform!

In Ludwigshafen sorgt die Einführung neuer Grundsteuerbescheide für Verärgerung unter den Bürgern. Die Freie Wählergruppe (FWG) fordert von der Landesregierung, den Kommunen mehr Spielraum bei der Grundsteuerberechnung zu gewähren. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Rainer Metz kritisiert, dass die Landesregierung die Verantwortung auf die Städte abwälzt.

Die Diskussion um die Grundsteuer hat einen rechtlichen Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Anpassung der Grundsteuerberechnung verlangt, was zur Umsetzung einer Gesetzesänderung durch die Bundesregierung führte. Diese neue Regelung könnte gewerbliche Immobilien entlasten, während private Wohneigentümer mit höheren Steuern rechnen müssen. Die FWG sieht hierin eine ungerechte Situation.

Höhere Kosten und steigende Mieten

Die befürchteten höheren Kosten für private Eigentümer könnten an die Mieter weitergegeben werden, was zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen würde. In diesem Zusammenhang haben andere Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, bereits unterschiedlich hohe Hebesätze für Gewerbe und Privathäuser eingeführt, eine Regelung, die Rheinland-Pfalz plant, jedoch noch nicht umgesetzt ist.

Der Stadtrat von Ludwigshafen hat beschlossen, die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer nicht zu verändern und den Hebesatz auf 817 Prozent zu erhöhen. Dies bedeutet höhere Zahlungen für private Eigentümer, während Gewerbetreibende entlastet werden. Die FWG appelliert an die Landesregierung, gesetzliche Grundlagen für gerechtere Bedingungen zu schaffen.

Die Problematik der Grundsteuer betrifft nahezu alle Menschen in Deutschland. Wie [bpb.de](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/267435/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zur-grundsteuer/) berichtete, ordnete das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2019 eine grundlegende Reform der Grundsteuer an. Die derzeitige Regelung basiert auf veralteten Einheitswerten, die nicht die aktuellen Immobilienwerte widerspiegeln, was zu Ungleichbehandlungen führt.

Der Streit um die Grundsteuer ist von hoher Relevanz für die Planung kommunaler Haushalte, und es gibt zwei konkurrierende Reformmodelle: das Kostenwertmodell, das auf tatsächlichen Baukosten basiert, und das Bodenwertmodell, das nur die Marktpreise der Grundstücke berücksichtigt. Die FWG fordert nun von der Landesregierung, schnell zu handeln und faire Bedingungen für die Grundsteuer zu schaffen.