ErlangenRhein-Neckar-Kreis

Rhein-Neckar-Kreis: Der Weg zur Fairtrade-Zertifizierung beginnt!

Der Rhein-Neckar-Kreis hat sich zum Ziel gesetzt, eine Zertifizierung als Fairtrade-Landkreis zu erlangen. Diese Initiative folgt dem Bestreben, den fairen Handel zu fördern und die Lebensbedingungen von Produzenten in Entwicklungsländern zu verbessern. Die Verantwortlichen in der Region arbeiten aktiv an den erforderlichen Schritten und haben bereits erste Maßnahmen ergriffen, um die Kriterien für die Zertifizierung zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung lokaler Unternehmen, die faire Produkte anbieten, sowie Informationsveranstaltungen für die Bürger.

Die Fairtrade-Zertifizierung fördert nicht nur den fairen Handel, sondern trägt auch zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Themen Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit bei. Die Landkreisverwaltung betont, dass die Auszeichnung als Fairtrade-Landkreis einen wichtigen Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Wirtschaft darstellt. Die Kooperation mit verschiedenen Initiativen und Partnern wird als entscheidend angesehen, um die Standards zu erreichen, die für die Zertifizierung notwendig sind. Weitere Informationen zu diesem Vorhaben veröffentlicht jack-news.de.

Hintergrund zum TDDDG und Cookies

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das am 01. Dezember 2021 in Kraft trat, ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und regelt den Zugriff auf Daten auf Endgeräten, insbesondere in Bezug auf Cookies. Es bringt Klarheit in eine zuvor rechtlich umstrittene Thematik und setzt den Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie um, der ein Opt-In-Prinzip für Cookies fordert, wie auf dr-datenschutz.de nachzulesen ist.

Das TDDDG vereint Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und regelt die Speicherung und den Zugriff auf Informationen in Endgeräten nur mit Einwilligung des Nutzers. Ausnahmen gelten nur für technisch unbedingt erforderliche Cookies. Die Einführung eines Cookie-Banners wird für einwilligungsbedürftige Verarbeitungen zur Pflicht, und es müssen klare Informationen sowie eine Opt-in-Funktion bereitgestellt werden. Verstöße gegen die Regelungen des TDDDG können mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Die Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes liegt bei den jeweiligen Landesbehörden, was die Durchsetzung uneinheitlich gestaltet.