Bürgerbeteiligung im Städtedreieck: Volksbegehren bleibt schwach gefragt!
Im Schwarzwald-Baar-Kreis brodelt es! Ein Volksbegehren mit dem Ziel, den Landtag zu verkleinern, hat die Gemüter erregt. Doch die Resonanz ist bisher eher mau. Wer sich an der Initiative beteiligen möchte, kann dies ganz einfach mit seiner Unterschrift tun. Ein entsprechendes Formular steht im Internet zur Verfügung, und die Verwaltungen sind verpflichtet, die Stimmen zu sammeln. Wie [SÜDKURIER](https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/donaueschingen/den-landtag-verkleinern-das-fordern-bislang-nur-wenige/art372512,12231838?womort=Schwarzwald-Baar-Kreis) berichtet, haben die Bürger in Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen bisher nur zögerlich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Zahlen sind ernüchternd: In Donaueschingen haben sich bis Ende Oktober nur 72 Bürger eingetragen, was angesichts von 17.130 Wahlberechtigten ein verschwindend geringer Anteil ist. Auch in Hüfingen und Bräunlingen sieht es ähnlich aus, wo die Beteiligung ebenfalls im einstelligen Bereich bleibt. Die Gründe für diese geringe Resonanz sind vielfältig. Vielleicht ist es Politikverdrossenheit, oder die Bürger sind schlichtweg anderer Meinung. Die FDP hat jedoch das Volksbegehren aktiv unterstützt, während die anderen Parteien, die 2022 das Wahlgesetz verabschiedeten, eher zurückhaltend reagieren.
Ein kompliziertes Verfahren
Die Hürden für die Teilnahme an der Abstimmung sind gering. Die Eintragungen können in den Rathäusern während der Öffnungszeiten vorgenommen werden, und es ist kein Termin erforderlich. Doch trotz dieser einfachen Zugänglichkeit bleibt das Interesse verhalten. Die amtliche Sammlung läuft noch bis zum 10. Dezember, während die freie Sammlung bis zum 11. Februar 2025 offen bleibt. Dennoch bleibt die Frage, warum so wenige Bürger aktiv werden.
Ein weiterer Aspekt, der die Diskussion um die Verkleinerung des Landtags anheizt, ist die drohende Aufblähung des Parlaments. Laut [Staatsanzeiger](https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/nur-weniger-wahlkreise-verkleinern-den-landtag/) könnte die Zahl der Abgeordneten von derzeit 152 auf bis zu 220 steigen. Diese Entwicklung könnte Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro verursachen, was die Kritiker auf den Plan ruft. Der Landesrechnungshof hat bereits eine Kostenberechnung veröffentlicht, die die Sorgen der Bürger untermauert.
Wahlrecht und Überhangmandate
Ein Grund für die mögliche Vergrößerung des Landtags sind die Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr prozentual zustehen würden. Um dem entgegenzuwirken, fordern die FDP und der Bürger Dieter Distler eine Reduzierung der Wahlkreise. Während zunächst 60 Wahlkreise vorgeschlagen wurden, plädiert Distler nun für nur 38. Dies könnte die Wahrscheinlichkeit für Überhangmandate drastisch minimieren, birgt jedoch auch Risiken, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo große Wahlkreise die Bürgernähe gefährden könnten.
Die Debatte um die Verkleinerung des Landtags ist also nicht nur eine Frage der Zahlen, sondern auch der demokratischen Repräsentation. Die Bürger sind aufgerufen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen, um ihre Stimme in der Politik zu erheben und Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Landtags zu nehmen.