
Emilia, eine zwölfjährige Siebtklässlerin, hatte am Morgen eines Novembertages im Jahr 2024 plötzlich Schwierigkeiten beim Laufen. Ihre Mutter, Nina Vazquez-Lopez, reagierte sofort und fuhr mit ihr ins Schwarzwald-Baar-Klinikum, um medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da Emilia nicht in der Lage war, selbstständig auszusteigen, parkte Nina um 8:51 Uhr auf dem Kurzzeitparkplatz der Notaufnahme, um ihre Tochter mit einem Rollstuhl in die Klinik zu bringen. Dieser Vorgang dauerte jedoch länger als die erlaubten 15 Minuten.
Nachdem die beiden zwei Stunden und dreißig Minuten vor der MRT-Untersuchung gewartet hatten, kam Ninas Mann um 13:29 Uhr, um das Auto umzuparken. Insgesamt stand das Fahrzeug somit vier Stunden und 38 Minuten auf dem Kurzzeitparkplatz. Zwei Wochen nach dem Vorfall erhielt Nina einen Strafzettel über 30 Euro wegen eines vermeintlichen Parkverstoßes.
Einspruch gegen den Strafzettel
Nina legte Einspruch bei der Parkraum-Management PRM GmbH in Erlangen ein und schilderte die besonderen Umstände der Situation. Trotz ihrer detaillierten Schilderung forderte die PRM GmbH sie auf, das Bußgeld zu zahlen, ohne die außergewöhnlichen Umstände zu berücksichtigen. Laut Sandra Adams, Pressesprecherin des Klinikums, dienen die Parkplätze für Notfallpatienten und Schwangere, weshalb ein Parken über die zulässige Zeit hinaus nicht gestattet sei. Max Brenner, Pressesprecher der PRM GmbH, erklärte zudem, dass die neue Parkregelung eine unberechtigte Nutzung der Parkplätze reduzieren soll.
Nina zeigte sich fassungslos über die Antwort der PRM GmbH und betonte, dass es sich um einen Notfall gehandelt habe. Nach einer Anfrage des SÜDKURIER wird Ninas Fall erneut von der PRM GmbH untersucht.
In einem ähnlichen Kontext berichtete eine weitere Quelle über einen Ratsuchenden, der einen Bußgeldbescheid erhalten hatte und gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch sah. Laut den Informationen könnte ein medizinischer Notfall, gegebenenfalls durch ein Standardbrief der Klinik nachgewiesen, der Grund für die Rücknahme des Bußgeldes sein. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die genauere Schilderung des Ablaufs und die Benennung von Zeugen die Erfolgschancen erhöhen könnten, falls rechtliche Schritte eingeleitet werden.