Schwarzwald-Baar-Kreis

Sperrbezirk für Imker in Baar-West endlich aufgehoben – Hoffnung kehrt zurück!

In Bräunlingen herrschte über 15 Monate lang ein regelrechter Albtraum für die Imker. Die amerikanische Faulbrut, eine gefürchtete Bienenseuche, hatte sich in der Region ausgebreitet und sorgte für massive Einschränkungen. Doch nun können die 90 Mitglieder des Imkervereins Baar-West endlich aufatmen: Der im August 2023 eingerichtete Sperrbezirk wurde aufgehoben, und das ohne weitere Verluste an Bienenvölkern, wie der Südkurier berichtete.

Der Ausbruch der Seuche wurde Mitte August 2023 von einem Imker in Waldhausen festgestellt. Soffort reagierte der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung und richtete einen Sperrbezirk ein, der große Teile der Gemarkungen Waldhausen, Bräunlingen, Mistelbrunn und Hubertshofen umfasste. In diesem Gebiet war es den Imkern untersagt, Bienenvölker zu bewegen oder neue Völker einzuführen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Ein harter Kampf gegen die Seuche

Die Probenahme und Untersuchung der Bienenvölker war eine Mammutaufgabe. Insgesamt mussten 350 Völker getestet werden, was schließlich zur Vernichtung von 78 Völkern führte. Die betroffenen Imker standen unter enormem Druck, da die Seuche nicht nur ihre Bienenvölker, sondern auch ihre Existenz bedrohte. Michael Brüner, ein Bienensachverständiger des Vereins, erklärte, dass der Erreger für erwachsene Bienen und Menschen nicht schädlich sei, jedoch die Brut der Bienen stark gefährde.

Die Aufhebung des Sperrbezirks war nur möglich, nachdem alle betroffenen Völker zweimal negativ getestet wurden. Im Frühjahr 2024 zeigten nur noch fünf Völker Auffälligkeiten, die jedoch erfolgreich saniert werden konnten. Dies war ein Lichtblick für die Imker, die auf die Rückkehr zur Normalität hofften.

Rechtliche Grundlagen und Unterstützung für Imker

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Imkerei sind klar geregelt. Laut der Bienenseuchen-Verordnung müssen Imker ihre Bienenvölker bei der zuständigen Behörde anmelden. Diese Vorschriften sind entscheidend, um die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern und die Gesundheit der Bienen zu schützen. Wer Bienen halten möchte, sollte sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen, um sowohl das Wohl der Bienen als auch das der Mitmenschen zu gewährleisten, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betont.

Die Imker in Bräunlingen können nun wieder Hoffnung schöpfen. Der Honig aus dem Sperrgebiet darf verkauft werden, da der Erreger für Menschen unbedenklich ist. Dennoch ist es wichtig, dass Verbraucher darauf achten, leere Honiggläser gründlich zu reinigen, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu vermeiden. Auch alte Bienenkästen sollten nicht unachtsam entsorgt werden, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.

Die letzten Monate waren für die Imker eine harte Prüfung, doch die Aufhebung des Sperrbezirks bringt neue Perspektiven. Die Gemeinschaft der Imker ist gefordert, sich weiterhin gegenseitig zu unterstützen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit ihrer Völker zu sichern und zukünftige Ausbrüche zu verhindern.

NAG Redaktion

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